Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS) ist eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens. Als Haus der Maximalversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover stellt es eine umfassende medizinische Versorgung der Menschen in der Region zwischen Harz und Heide auf hohem Niveau sicher.
Integrität, ethisch einwandfreies und gesetzeskonformes Verhalten sowie Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und verantwortungsvolles Handeln hat bei uns im skbs als Maximalversorger und medizinisches Herz für die Region, einen hohen Stellenwert.
Nachfolgend finden Sie die notwendigen Informationen zum LkSG:
Das Klinikum Braunschweig bekennt sich zur Achtung der Menschrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb seiner Lieferkette.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von möglichen Rechtsverletzungen oder Regelverstößen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt das Klinikum Braunschweig ein digitales Beschwerde-/Hinweisgebersystem zur Verfügung. Meldungen können anonym sowie zeit- und ortsunabhängig getätigt werden. Die Nutzung ist in mehreren Sprachen möglich.
Das System ist unter folgendem Link zu erreichen: Beschwerde Management
Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren finden Sie hier: Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren
Unseren Code of Supplier finden Sie hier.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben, wenden Sie sich an die Vorsitzende des Lieferketten-Risikomanagement-Teams unter lksg@skbs.de
Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.
Nachfolgend finden Sie den Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG.