Rettungssanitäter/-in
Matthias Riesen
Berufsbild
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter stellt seit 1976 die Grundqualifikation des im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiters dar und hat auch weiterhin Bestand. Die Aufgabe des Rettungssanitäters besteht darin, eigenverantwortlich qualifizierte Krankentransporte durchzuführen sowie gemäß des aktuellen Standes des niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes die Fahrer- und Helferfunktion in der Notfallrettung auszuüben.
Der notfallmedizinische Wandel hat auch in der Ausbildung zum Rettungssanitäter Einzug gehalten. Standen einst ausschließlich medizinische Themenbereiche im Fokus, so sieht die aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zunehmend auch Unterweisungsinhalte im Segment der Softskills, wie das Zusammenarbeiten in Gruppen und Teams, als wesentlichen Ausbildungsbestandteil vor.
Voraussetzung
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter kann begonnen werden, sobald der Auszubildende das 17. Lebensjahr vollendet und einen Nachweis über einen Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Die körperliche und gesundheitliche Eignung für die berufliche Tätigkeit ist ebenso nachzuweisen wie Deutschkenntnisse.
Ausbildungsablauf
Die Ausbildung umfasst mindestens 520 Stunden und gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Eine theoretisch-praktische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte
für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im Umfang von 240 Stunden,
einschließlich der Erfolgskontrolle zum Abschluss des Ausbildungsabschnittes, - eine praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung im
Umfang von 80 Stunden, - eine praktische Ausbildung im Rettungsdienst im Umfang von 160 Stunden,
- einen Abschlusslehrgang im Umfang von 40 Stunden sowie
- eine staatliche Prüfung
Theoretische Ausbildung
(240 Stunden à 45 Minuten)
Themenbereich A: Handlungsfeld Krankentransport und Rettungsdienst (60 Unterrichtseinheiten)
Themenbereich B: Versorgung nach dem ABCDE-Schema (120 Unterrichtseinheiten)
Themenbereich C: Spezielle Versorgung (40 Unterrichtseinheiten)
Themenbereich D: Psychosoziale Aspekte (20 Unterrichtseinheiten)
Klinikpraktikum
(80 Stunden)
Die Ausbildungsstunden sollen folgendermaßen aufgeteilt werden:
- 80 Stunden in den Funktionsbereichen Anästhesie/Intensivmedizin
oder - 40 Stunden in einem Notaufnahmebereich,
- 40 Stunden in den Funktionsbereichen Anästhesie/Intensivmedizin
Die Ausbildung soll dazu befähigen
- die Grundzüge der Patientenversorgung sowie die allgemeinen Grundlagen der Hygiene
und Dokumentation zu beherrschen, - mit den Patientinnen und Patienten adressatengerecht zu kommunizieren,
- sich einen Überblick über den Zustand der Patientinnen und Patienten zu verschaffen,
- den Patientenzustand zu bewerten und dabei die Grenzen der eigenen Kompetenz zu
erkennen, - die in die eigene Kompetenz fallenden notwendigen Maßnahmen abzuleiten und unter
Anleitung durchzuführen, - bei weiterführenden Maßnahmen zu assistieren
Rettungswachenpraktikum
(160 Stunden)
Die Ausbildung soll dazu befähigen,
- die Grundzüge der rettungsdienstlichen Abläufe und die allgemeinen Grundlagen der
Hygiene und Dokumentation zu beherrschen, - mit den Patientinnen und Patienten adressatengerecht zu kommunizieren,
- sich einen Überblick über den Zustand der Patientinnen und Patienten zu verschaffen,
- den Patientenzustand zu bewerten und dabei die Grenzen der eigenen Kompetenz zu
erkennen, - eigenverantwortlich Krankentransporte durchzuführen,
- die in die eigene Kompetenz fallenden notwendigen Maßnahmen abzuleiten und unter
Anleitung durchzuführen, - bei weiterführenden Maßnahmen zu assistieren
Abschlusslehrgang und Prüfung
Der eine Woche (mind. 40 Stunden) andauernde Abschlusslehrgang dient der Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung. Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem fachpraktischen und einem mündlichen Teil.
Kosten
Theoretische-praktische Ausbildung (240 Stunden) | 1.900,00 €/Person |
Praktische Ausbildung in der Klinik (80 Stunden à 60 Minuten) | 300,00 €/Person |
Abschlusslehrgang (40 Stunden) | 300,00 €/Person |
Staatliche Abschlussprüfungen | 400,00 €/Person |
Prüfungsgebühr des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport | 45,00 €/Person |
Gesamtkosten |
2.945,00 €/Person |
*Ggf. entstehen Zusatzkosten für die verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G42.1 und erforderliche Impfungen.