Transparenz ist für uns ein zentrales Prinzip.

In der öffentlichen Diskussion rund um das Städtische Klinikum Braunschweig tauchen immer wieder Behauptungen auf, die nicht korrekt sind oder wichtige Zusammenhänge außer Acht lassen. Auf dieser Seite stellen wir zentrale Aussagen auf den Prüfstand – sachlich, verständlich und mit belegbaren Quellen.

Unser Ziel ist es, Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Mitarbeitenden sowie der interessierten Öffentlichkeit eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung zu stellen. Wir ordnen Aussagen ein, geben Kontext und liefern nachvollziehbare Fakten.

Was Sie hier finden:

  1. Geprüfte Behauptungen mit Bewertung (z. B. richtig, falsch, irreführend)
  2. Hintergrundinformationen mit Quellenangaben
  3. Regelmäßige Updates zu aktuellen Themen

Hinweis: Dieser Bereich wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Für Rückfragen oder Hinweise können Sie sich jederzeit an uns über folgende E-Mail-Adresse: pressestelle@skbs.de wenden.

Transparenzhinweis:

Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

So bewerten wir Aussagen im Faktencheck

Um Aussagen fair und nachvollziehbar einzuordnen, verwenden wir klare Bewertungskategorien – angelehnt an journalistische Faktencheck-Standards:

Bewertung                   

Bedeutung

Richtig

Die Aussage ist sachlich korrekt und durch Quellen belegt.

Teilweise richtig

Die Aussage stimmt in Teilen, lässt aber wichtige Fakten oder Zusammenhänge aus.

Irreführend

Die Aussage enthält einen wahren Kern, wird aber verzerrt dargestellt oder führt zu einem falschen Eindruck.

Falsch

Die Aussage ist nachweislich inhaltlich unzutreffend. Es liegen klare Belege für das Gegenteil vor.


Beispiele:

  • Beispiel für Richtig:
    „Das Klinikum Braunschweig ist ein Maximalversorger mit mehr als 50.000 stationären Fällen jährlich.“
    Richtig. Die Aussage stimmt mit den offiziellen Leistungszahlen überein und ist durch den Qualitätsbericht sowie weitere interne Auswertungen belegt.

  • Beispiel für Teilweise richtig:
    „In Braunschweig fehlen Pflegekräfte, weil zu wenig ausgebildet wird.“
    Teilweise richtig. Der Mangel an Pflegekräften ist real, und die Ausbildungszahlen spielen eine Rolle – jedoch beeinflussen auch andere Faktoren wie Arbeitsbedingungen, Tarifstruktur, Altersstruktur und bundesweite Engpässe die Situation.

  • Beispiel für Irreführend:
    „Die Verwaltung gibt lieber Geld für Werbung aus, statt in die Pflege zu investieren.“
    Irreführend. Der Eindruck, Werbung gehe zulasten der Pflege, ist nicht haltbar. Pflegeausgaben werden über das Pflegebudget zweckgebunden finanziert. Öffentlichkeitsarbeit erfüllt zudem gesetzliche Informationspflichten und ist separat budgetiert.

  • Beispiel für Falsch:
    „Das Klinikum hat wegen des neuen Markenauftritts sämtliche Kleidung der Mitarbeitenden ersetzt – obwohl sie noch völlig intakt war!“
    Falsch. Die Anpassung von Arbeitskleidung erfolgte im Rahmen der regulären Beschaffungszyklen und aus funktionalen Gründen wie Hygienestandards und Abnutzung. Ein vollständiger Austausch allein aufgrund des neuen Logos fand nicht statt. Erneuerungen betreffen üblicherweise nur Teile des Bestands und sind im Gesundheitswesen üblich.

Unser Ziel ist nicht, Meinungen zu bewerten – sondern die Faktenlage transparent und differenziert einzuordnen.

1. Faktencheck: Belastet das Klinikdefizit wirklich den städtischen Haushalt?

Behauptung: 

Das Klinikum Braunschweig verursacht ein außergewöhnlich hohes Defizit, das den städtischen Haushalt massiv belastet. Die Stadt musste bereits dreistellige Millionenbeträge zur Stabilisierung aufwenden. In den kommenden Jahren drohen Defizite von 90 bis 100 Millionen Euro jährlich. Auch Pflegekräfte zahlen das Defizit indirekt über ihre kommunalen Steuern mit.

Diese Behauptung findet sich u.a. in:

  • Kommentar der Braunschweiger Zeitung vom 04.2025 (16:46 Uhr)
    „Hatz auf Hannah Herz? Blanke Nerven am Klinikum Braunschweig“
    „80 Prozent aller Krankenhäuser in Deutschland schreiben derzeit rote Zahlen. Sie leiden unter einer strukturellen Unterfinanzierung, die das Klinikum Braunschweig als Maximalversorger besonders trifft. Doch damit allein ist das galoppierende Defizit nicht zu erklären.“
  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 02.04.2025 (17:12 Uhr)
    „Finanzkrise: Muss das Klinikum Braunschweig verkauft werden?“
    „Experten, die ungenannt bleiben möchten, gehen für dieses und nächstes Jahr sogar von einem Verlust von jeweils 90 Millionen Euro und mehr aus. Am Ende muss die ebenfalls kriselnde Stadt Braunschweig das Defizit des Klinikums ausgleichen.“
  • Pressemitteilung der CDU Braunschweig vom 24.03.2025 (18:02 Uhr)
    „Oberbürgermeister Kornblum muss Klinikum zur Chefsache erklären“

    „Das Klinikum ist für die Stadt zu einem Fass ohne Boden geworden. […] Im laufenden Geschäftsjahr 2025 wird sogar ein noch größeres Defizit als 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet. Und das Minus wird in den Folgejahren weiter anwachsen bis auf etwa 90 Millionen Euro im Jahr 2029.“

  • Artikel im Braunschweig Spiegel von Thorsten Köster (CDU) vom 03.04.2025
    „Oberbürgermeister Kornblum muss Klinikum zur Chefsache erklären“

    „Das Klinikum ist für die Stadt zu einem Fass ohne Boden geworden. […] Im laufenden Geschäftsjahr 2025 wird sogar ein noch größeres Defizit als 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet. Und das Minus wird in den Folgejahren weiter anwachsen bis auf etwa 90 Millionen Euro im Jahr 2029.“
  • Podcast „Schlagabtausch #8“ der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025:
    „Kann eine Privatisierung das Klinikum Braunschweig retten?“
    „Das Klinikum trägt alleine 2024 mit einem fetten Betrag, sozusagen mit einem fetten Defizit dazu bei – 76,3 Millionen Euro – zur Verschuldung der Stadt Braunschweig. Und für den Doppelhaushalt 2025/2026, wo die gesamte Stadt ungefähr mit einer halben Milliarde ein Defizit rechnet, haben wir gehört, soll das Klinikum jeweils mit um die 90 Millionen – so Experten gesagt, die leider nicht per Namen in der Zeitung da stehen wollen – beteiligt sein. Also es geht um eine gewaltige Summe.“

  • Artikel auf RegionalHeute.de vom 24.03.2025:
    „Jetzt sollen Köpfe rollen: CDU fordert Neuanfang für Klinikum“
    „Das Klinikum ist für die Stadt zu einem Fass ohne Boden geworden. […] Im laufenden Geschäftsjahr 2025 werde sogar ein noch größeres Defizit als 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet. Und das Minus werde in den Folgejahren weiter anwachsen bis auf etwa 90 Millionen Euro im Jahr 2029, rechnet die CDU vor.“

  • Artikel im Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig in der Ausgabe Mai 2025:
    “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
    „Nach einem Rekorddefizit von 76 Millionen Euro […] fordert die CDU einen personellen Neuanfang, kritisiert fragwürdige Ausgaben und setzt sich für eine Überführung in Landesverantwortung ein. […] Bis 2029 könnte das Minus auf 90 Millionen Euro steigen.“

  • Instagram-Reel vom 03.05.2025 (gepostet als Collab von @cdu-fraktion-bs und @claasmrf):
    „In diesem Jahr könnten es sogar bis zu 90 Millionen Euro werden. Das ist eine enorme Belastung für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger, denn dadurch fehlt im städtischen Haushalt Geld für andere wichtige Investitionen!“

Bewertung: Teilweise falsch – Die genannten Zahlen stimmen teilweise, sind aber aus dem Zusammenhang gerissen oder überinterpretiert. Die operative Steuerbarkeit des Defizits wird überschätzt, die Systemprobleme der Krankenhausfinanzierung werden nicht berücksichtigt, und die Aussage zur Steuerlast der Pflegekräfte ist sachlich falsch.

Faktenlage:

  • Das Klinikum weist 2024 ein Defizit von -76,3 Mio. Euro aus. Für 2025 sieht der Wirtschaftsplan einen Verlust von -78,3 Mio. Euro vor.

  • Medienberichte über 90–100 Mio. Euro basieren auf Schätzungen ohne offizielle Bestätigung.

  • Pflegekräfte zahlen allgemeine Steuern (Lohnsteuer, Grundsteueranteil) – keine spezielle Umlage für das Klinikum.

  • Krankenhausfinanzierung ist gesetzlich geregelt (Betrieb über Krankenkassen, Investitionen durch Länder).

  • Kommunale Zuschüsse sind freiwillige politische Entscheidungen, keine Steuerpflicht der Klinikbeschäftigten.

  • Die wirtschaftliche Entwicklung und aktuelle Notlage resultiert primär aus bundesweiten Strukturproblemen: pandemiebedingte Ausfälle, Inflation, unterfinanzierte Investitionskosten, Fallzahleinbrüche und trifft alle Krankenhäuser in Deutschland.

  • Der Bundesrechnungshof, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Hans-Böckler-Stiftung bestätigen die strukturelle Unterfinanzierung und fordern Reformen.

Einordnung:

1. Struktur und Höhe des Defizits

  • Das Klinikum weist für 2024 ein vorläufiges Defizit von –76,3 Mio.Euro aus
  • Für 2025 sind –78,3 Mio.Euro geplant.

Vergleich der Defizitstruktur:
Hinweis: Alle Zahlen in der Tabelle stellen negative Ergebnisbeiträge (Verluste) dar.

Cluster

2023 (in Mio. Euro)     

2024 (in Mio. Euro)    

Investiv

-18,9

-31,6

Strukturell

-21,9

-11,8

Infrastrukturell

-6,8

-4,0

Operativ

-4,0

-28,9

Gesamtes Defizit      

-51,6

-76,3

 

  • Auffällig ist die starke Zunahme beim investiven Anteil (+12,7 Mio. Euro), was auf weiter steigende Abschreibungs- und Zinslasten aus dem Zwei-Standorte-Konzept hindeutet.
  • Gleichzeitig verschiebt sich ein Teil des strukturellen Defizits in den operativen Bereich, da pandemiebedingte Nachwirkungen und inflationsbedingte Mehrkosten zunehmend in den Leistungsbereich durchschlagen.
  • Das bedeutet: Die operativ beeinflussbaren Faktoren sind zwar gewachsen, aber das strukturelle Grundproblem bleibt bestehen. Im Gegenteil – es intensiviert sich.

Trotz einzelner Verschiebungen bleibt ein großer Teil des Defizits auch 2024 systemisch und für das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) nicht direkt steuerbar.

2. Planungsunsicherheiten und Systemlogik

Der Wirtschaftsplan des Städtischen Klinikums Braunschweig muss jeweils vor Veröffentlichung des neuen DRG-Katalogs (DRG = Diagnosis Related Groups, ein Fallpauschalensystem zur Vergütung stationärer Krankenhausleistungen) und der endgültigen Landesbasisfallwerte (LBFW) erstellt werden. Beides sind daher zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung lediglich Schätzwerte.
Die Parameter werden nicht vom Klinikum selbst beeinflusst, sondern unabhängig auf Bundes- und Landesebene zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband (Der GKV-Spitzenverband vertritt die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene), dem PKV-Verband (PKV-Verband vertritt die privaten Krankenversicherungsunternehmen auf Bundesebene) verhandelt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht den DRG-Katalog für das Folgejahr auf Basis seiner Kalkulationsdaten im vierten Quartal des Kalenderjahres.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschreibt dazu:

„Die Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband) beauftragen das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), einen einheitlichen Basisfallwert und einen einheitlichen Basisfallwertkorridor auf der Grundlage der in den Ländern jeweils geltenden, abzurechnenden Basisfallwerte zu berechnen.“

Bundesministerium der Justiz, § 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)

Für die Berechnung des einheitlichen Basisfallwerts müssen die Landeskrankenhausgesellschaften bis spätestens 28. Februar eines Jahres die aktuellen Basisfallwertdaten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) melden. Auf dieser Grundlage erstellt das InEK bis spätestens 15. März das Berechnungsergebnis, das anschließend von den Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbart wird.

„Für die Berechnung meldet die an der Vereinbarung des Basisfallwerts beteiligte Landeskrankenhausgesellschaft bis zum 28. Februar jeden Jahres den für das laufende Jahr vereinbarten oder festgesetzten Basisfallwert einschließlich Berichtigungen und ohne Ausgleiche […] an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.“ (§ 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG)

Bundesministerium der Justiz, § 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)

In der Praxis bedeutet dies:
Das Klinikum muss seine Finanzplanung abschließen, bevor alle wesentlichen Einnahmeparameter rechtsverbindlich vorliegen. Es handelt sich zwangsläufig um eine Prognose unter Unsicherheiten.

Trotz regelmäßiger Anpassungen des Landesbasisfallwerts (LBFW) sind viele Krankenhäuser nach Angaben von Fachverbänden und Studien wirtschaftlich zunehmend unter Druck geraten. Hintergrund sind insbesondere steigende Sachkosten, Energiekosten und Tariflohnabschlüsse, die nicht immer vollständig durch die LBFW-Entwicklung ausgeglichen werden konnten. Der Krankenhaus Rating Report und Analysen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) dokumentieren seit Jahren eine wachsende Diskrepanz zwischen Erlösentwicklung und Kostensteigerungen.

Krankenhausrating-Report 2024 (DKG-Pressemitteilung vom 27.06.2024):

„Diese um 13 Prozent gestiegene Kostenbasis der Krankenhäuser ist nur knapp zur Hälfte durch Preisanpassungen ausgeglichen worden.“

„Auch die Steigerungen der Landesbasisfallwerte in diesem Jahr und die bessere Refinanzierung von Tarifsteigerungen gleichen die Kostensteigerungen nicht aus.“

→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 27.06.2024: DKG zum Krankenhausrating-Report Studie bestätigt ein weiteres Mal dramatische wirtschaftliche Lage der Kliniken“

DKI-Krankenhaus-Barometer 2024 (Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, veröffentlicht von der DKG am 27.12.2024):

„Vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten wirken sich laut der DKI-Umfrage in 88 Prozent der Krankenhäuser stark oder sehr stark auf ihre Liquiditätssituation aus.“

„Ursache für die seit Jahrzehnten anhaltende Unterfinanzierung der Kliniken ist neben der mangelhaften Investitionsförderung vor allem der weiterhin ausbleibende Inflationsausgleich.“

→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 27.12.2024: DKG zum DKI-Krankenhaus-Barometer - Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser erreicht historischen Tiefpunkt“

DKG-Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 25.09.2024:

„Insbesondere die nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 haben die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser massiv verschärft.“

„Die Inflationsraten und Personalkostensteigerungen lagen und liegen in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils deutlich über den maximal möglichen Steigerungen der Landesbasisfallwerte [...], so dass sich diese Kostenentwicklung dort nicht widerspiegelt.“

→ Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 25.09.2024, Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines
Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der  Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)

In den vergangenen Jahren war die Entwicklung der Landesbasisfallwerte (LBFW) durch gesetzliche Vorgaben begrenzt. Zwar stiegen Orientierungswert und Veränderungswerte an, doch konnten diese Anpassungen – wie Fachverbände und Gutachten betonen – die tatsächlichen Kostenentwicklungen, insbesondere bei Sachkosten und Personal, oft nur unvollständig abbilden. Dies führte dazu, dass die Landesbasisfallwerte trotz gestiegener Grundlohnraten und Inflationsdruck die reale Kostensteigerung in den Krankenhäusern nicht vollständig ausgleichen konnten.

So dokumentiert der Krankenhaus Rating Report 2024:

„Diese um 13 Prozent gestiegene Kostenbasis der Krankenhäuser ist nur knapp zur Hälfte durch Preisanpassungen ausgeglichen worden.“

→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 27.06.2024: DKG zum Krankenhausrating-Report Studie bestätigt ein weiteres Mal dramatische wirtschaftliche Lage der Kliniken“

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt in ihrer Stellungnahme fest:

„Trotz Anpassung der Landesbasisfallwerte können steigende Sachkosten, Energiekosten und Tariferhöhungen nicht ausreichend refinanziert werden.“

→ Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 25.09.2024, Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)

Der GKV-Spitzenverband ergänzt:

„Die Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 werden im Orientierungswert 2023 abgebildet, der vom Statistischen Bundesamt Ende September 2022 veröffentlicht wird. Dieser bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen jedoch nicht vollumfänglich ab. (…) Durch die sogenannte Meistbegünstigungsklausel wurde in den vergangenen Jahren die Kostensteigerung, insbesondere im Sachkostenbereich, deutlich überkompensiert.“

→ Stellungnahme de GKV-Spitzenverbands vom 27.09.2022, S. 4-5, Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 27.09.2022 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen“ vom 22.06.2022 (Bundestagsdrucksache 20/2375) 

Auch der Krankenhaus Rating Report 2023 vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) bestätigt:

„Maßgeblich für die schlechtere wirtschaftliche Lage der Kliniken war der Rückgang der Ausgleichszahlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bei einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der Krankenhäuser.“

→ Pressemitteilung vom RWI Leibniz Institute for Economic Research am 15.06.2023: “Krankenhaus Rating Report 2023: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich 2021 wegen anhaltend niedriger Auslastung verschlechtert“

Die Analyse zeigt, dass viele Kliniken auch 2021 und 2022 ihre gestiegenen Kosten nicht durch entsprechende Erlössteigerungen kompensieren konnten. Der wirtschaftliche Druck auf Krankenhäuser verschärfte sich infolge anhaltender Mehrbelastungen bei gleichzeitig begrenzter Refinanzierung.

Ein reiner Vergleich zwischen Wirtschaftsplan und Ist-Ergebnis ist deshalb nicht geeignet, die wirtschaftliche Kompetenz oder operative Steuerung eines Klinikums valide zu bewerten. Planabweichungen entstehen häufig durch strukturelle und systemische Rahmenbedingungen – und sind nicht allein dem Klinikmanagement zuzuschreiben.

3. Sondereffekte seit 2020

Seit dem Jahr 2020 traten bundesweit außergewöhnliche Sondereffekte auf, die die operative Bilanz von Krankenhäusern stark belasteten – auch unabhängig vom individuellen Management.

  • Pandemieeffekte:
    Untersagung elektiver Eingriffe und Aufbau von COVID-Kapazitäten führten ab März 2020 bundesweit zu erheblichen Sondereffekten. Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt:

    „Durch die frühzeitige Aufforderung an die Kliniken, ab dem 16. März 2020 alle medizinisch nicht zwingend notwendigen planbaren Aufnahmen und Operationen zu verschieben und damit Behandlungs- und Intensivkapazitäten in den Kliniken frei werden zu lassen, war es gelungen, bis zu 50 % der Intensivbetten freizuhalten.“

→ Faktenpapier vom Bundesministerium für Gesundheit vom 27.04.2020: „Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland“

Der Aufbau zusätzlicher COVID-19-Intensivkapazitäten führte zudem zu erheblichen Strukturveränderungen im Regelbetrieb:

„Krankenhäuser erhielten im Jahr 2020 für den Aufbau von Intensivbetten einmalig pauschal 50 000 Euro je Intensivbett. […] Dennoch sinkt die Zahl betriebsbereiter Intensivbetten seit Ende der Förderung kontinuierlich. Die Förderung stellte keine andauernden Versorgungseffekte sicher.“

→ Bericht des Bundesrechnungshofes am 18.09.2024, S.2-3: „Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über den pandemiebedingten Aufbau von Intensivbetten“

  • Krieg und Inflation:

Die wirtschaftliche Belastung der Kliniken verstärkte sich zusätzlich durch die Folgen des Ukraine-Kriegs, insbesondere durch stark gestiegene Energie- und Sachkosten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte:

„Die versprochenen sechs Milliarden Euro Hilfen für die Kliniken werden zu reinen Schaufenster-Milliarden.“

→  Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zitiert nach: Welt, Artikel vom 12.03.2023: „Krankenhäuser fürchten Ausbleiben der Energie-Hilfsgelder – 'Reine Schaufenster-Milliarden'“

Zudem wurde bemängelt:

„Abgesehen davon wirft die DKG dem Bund vor, alle anderen inflationsbedingten Kostensteigerungen außen vor gelassen zu haben.“

→ Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zitiert nach: Welt, Artikel vom 12.03.2023: „Krankenhäuser fürchten Ausbleiben der Energie-Hilfsgelder – 'Reine Schaufenster-Milliarden'“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft machte darüber hinaus deutlich:

„Die Krankenhäuser in Deutschland befinden sich in einer multiplen Krisenlage, die tagtäglich bewältigt werden muss. Es wird darum gehen, wie trotz Energiekrise, Teuerung und Personalknappheit die Versorgung der Patientinnen und Patienten möglichst flächendeckend gewährleistet werden kann.“

→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 14.11.2022: „Krankenhäuser in der Krise – trotz Milliardenhilfe“

Auch bei Investitionen zeigte sich der Druck durch Inflation und steigende Energiepreise:

„Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz.“

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 15.02.2023: „DKG zur Investitionskostenfinanzierung der Kliniken“

Für das inflationsgeprägte Jahr 2022 wird von einem nochmals deutlich höheren Bedarf ausgegangen:

„Für das von starker Inflation geprägte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro.“

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 15.02.2023: „DKG zur Investitionskostenfinanzierung der Kliniken“ 

Zusätzlich wies Dr. Michael A. Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK), auf den finanziellen Druck hin:

„Die weiter bestehende Pandemie, Inflation und Energiekosten bewirken einen immensen finanziellen Druck auf die Kliniken.“

→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 14.11.2022: „Krankenhäuser in der Krise – trotz Milliardenhilfe“

Die stark gestiegenen Kosten für Energie und Material konnten somit nicht durch reguläre Vergütungssysteme abgefedert werden und führten zu zusätzlichen Defiziten – insbesondere bei großen Kliniken mit hohem Energiebedarf. 

  • Fallzahlen:
    Die erhoffte Normalisierung der Fallzahlen nach dem Einbruch im Jahr 2020 trat nicht ein.

    Laut Statistischem Bundesamt:

„Im Jahr 2020 sank die Zahl der vollstationären Krankenhausbehandlungen um 13 % gegenüber dem Vorjahr.“

→ Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis), Nr. 445, 22.09.2021: 13 % weniger stationäre Krankenhausbehandlungen im Jahr 2020 - Statistisches Bundesamt“ 

Laut dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO):

„Zwischen 2019 und 2022 sank die Zahl der stationären Krankenhausfälle insgesamt um 15 %. Besonders betroffen waren Bereiche der elektiven Versorgung.“

→ Pressemitteilung vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) am 06.03.2023: Krankenhaus-Fallzahlenrückgang 2022 | Pressemitteilungen | WIdO – Wissenschaftliches Institut der AOK“ 

Der anhaltende Rückgang der Fallzahlen hat die Erlösbasis der Krankenhäuser bundesweit geschwächt – insbesondere im Bereich planbarer Eingriffe. 

Diese Sondereffekte wirken bis heute nach und treffen insbesondere große Maximalversorger wie das Städtische Klinikum Braunschweig aufgrund ihres breiten Leistungsspektrums und hohen Energiebedarfs überdurchschnittlich stark.

4. Tarifbindung und Gesetzeslasten

Das Städtische Klinikum Braunschweig ist an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden.
Die damit verbundenen Lohnsteigerungen – teils im zweistelligen Prozentbereich – wurden in den vergangenen Jahren nicht vollständig durch Anpassungen der Landesbasisfallwerte (LBFW) ausgeglichen.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellte fest:

„Die Lohnsteigerungen im Tarif der kommunalen Krankenhäuser betragen im Mittel rund zehn Prozent. […] Mehrere Umfragen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zeigen nachdrücklich, dass die Krankenhäuser die steigenden Personalkosten im Jahr 2024 nicht durch die für dieses Jahr erwarteten Erlöse decken können. […] Schuld ist noch immer die eklatante Lücke zwischen den inflationsbedingt stark gestiegenen Kosten und den weitgehend gleich gebliebenen Einnahmen.“

→ Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 01.03.2024: „DKG zu den Tarifsteigerungen im Krankenhaus – Politik muss die volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen sicherstellen“

Struktureller Hintergrund:

Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich werden seit 2015 grundsätzlich durch eine sogenannte Tariferhöhungsrate berücksichtigt. Diese Tariferhöhungsrate wird jährlich von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband auf Bundesebene vereinbart. Dabei wird die Differenz zwischen der allgemeinen Obergrenze für Preisanpassungen (Veränderungswert) und den tatsächlichen Tariflohnsteigerungen ermittelt.

Allerdings erfolgt die Refinanzierung tarifbedingter Mehrkosten nur anteilig, nicht vollständig. So regelt § 10 Absatz 5 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), dass der Unterschied zwischen Veränderungswert und Tarifrate nur teilweise zur Budgetanpassung führt.
Zudem betrifft eine separate Regelung zur unterjährigen Refinanzierung von Pflegekosten (§ 6a Absatz 4 KHEntgG) ausschließlich den Pflegebereich und wurde erst 2024 eingeführt.

Insgesamt bleibt daher eine strukturelle Unterdeckung der steigenden Personalkosten bestehen, wie sie auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft wiederholt kritisiert wird.

→ Veröffentlichung der GKV, “Tariferhöhungsraten“

Hinzu kamen zusätzliche finanzielle Belastungen durch neue gesetzliche Vorgaben wie Personaluntergrenzen, Infrastrukturpflichten und Anforderungen an Digitalisierung und Klimaschutz. Diese verursachen fortlaufend Mehrkosten, für die keine direkte Gegenfinanzierung vorgesehen ist.

Die strukturelle Mehrbelastung wurde auch vom Deutschen Städtetag deutlich benannt:

„Die Kommunen sind nicht länger in der Lage, für die Krankenhäuser als Ausfallbürgen einzuspringen und sie mit Beträgen in teils dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr zu bezuschussen. Das Geld fehlt sonst, um Kitas, Schulen oder den ÖPNV in den Städten für die Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren.“

→ Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 10.01.2025: „Kommunen können nicht länger als Ausfallbürgen einspringen“ 

Zudem forderte der Deutsche Städtetag mit Blick auf die aktuellen Teuerungen einen kurzfristigen finanziellen Ausgleich:

„Als erster unmittelbarer Schritt ist jetzt außerdem wichtig, die Defizite der Krankenhäuser angesichts deutlich gestiegener Kosten auszugleichen. Sonst gibt es viele Kliniken nicht mehr, bis die Reform tatsächlich greift.“

→ Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 10.01.2025: „Kommunen können nicht länger als Ausfallbürgen einspringen“ 

Die Belastung durch Tarifsteigerungen und Gesetzesvorgaben verschärft die wirtschaftliche Lage kommunaler Kliniken – unabhängig von deren individueller Managementleistung.

5. Clusteranalyse als Steuerungsmodell

Das Klinikum nutzt ein differenziertes 4-Cluster-Modell zur Defizitanalyse:

  • Investiv: Kreditbelastung für Bau und Technik (ohne ausreichende Förderung)
  • Strukturell: Unterfinanzierung durch Krankenhausplanung/DRG-System
  • Infrastrukturell: Mehraufwand durch dezentrale Struktur
  • Operativ: Leistungen, Fallzahlen, Personalkosten
    Die operative Steuerbarkeit betrifft nur einen Teil der realen Defizite.

6. Interne Gegenmaßnahmen

  • Performanceprogramm 2019–2023: 17 Projekte, jährliche Verbesserung: 38,5 Mio. Euro 
  • Medizinstrategie ab 2024: Leistungs- und Erlösoptimierung, Prozessanalyse
  • 2025-Planung: Alle Kostenblöcke wurden überarbeitet
    Das Klinikum arbeitet aktiv gegen die Defizitentwicklung – unter systemischer Last.

7. Städtischer Zuschuss

Das Städtische Klinikum Braunschweig erhält für das Jahr 2024 einen Verlustausgleich in Höhe von 69,77 Mio. Euro (davon 53,37 Mio. Euro bereits geflossen und 16,4 Mio. Euro im Mai noch ausstehend) von der Stadt Braunschweig.​

Über die Jahre kumuliert ergibt sich ein plausibler dreistelliger Millionenbetrag.​

Im Doppelaushalt 2025/26 wird ein Anteil des Klinikums von 150–200 Mio. Euro diskutiert (nicht offiziell bestätigt).​

Der Bundesrechnungshof kritisiert generell die Investitionslücken durch die Länder, die Städte zu Eigenfinanzierung zwingen:​

„Die Länder sind zuständig für die Bereitstellung und investive Finanzierung der Krankenhausstrukturen. Ihre Entlastung bei gleichzeitiger wesensfremder Belastung der GKV ist auch angesichts der seit Jahren anwach­senden, erheblichen Lücke zwischen notwendigen und tatsächlichen Investitionen der Länder in ihre Krankenhausstrukturen kaum verständlich.“​

→ Gutachten vom Bundesrechnungshof vom 15. Mai 2024, S. 19: “Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“ 

8. Pflegekräfte und Steuer-Argumentation

Pflegekräfte tragen das Defizit des Klinikums nicht überproportional.
Sie zahlen allgemeine Steuern wie alle Bürgerinnen und Bürger – nicht speziell für das Klinikum.

Die wiederholt erhobene Behauptung, Pflegekräfte würden „über ihre Steuern das Klinikdefizit mitfinanzieren“, ist unsachlich und falsch.
Sie ignoriert die gesetzliche Finanzierungslogik und die tatsächliche Struktur kommunaler Haushalte.

Eine umfassende Analyse dieser Thematik wurde bereits im 6. Faktencheck: Tragen Pflegekräfte das Klinikdefizit über ihre Steuern mit?
detailliert dargestellt und belegt.

Kernaussagen:

  • Pflegekräfte zahlen hauptsächlich Lohnsteuer – eine Bundessteuer, keine kommunale Steuer.

  • Kommunale Steuern wie Grundsteuer und Gewerbesteuer fließen in den allgemeinen Haushalt, sind nicht zweckgebunden für das Klinikum.

  • Kommunale Zuschüsse an Krankenhäuser erfolgen freiwillig durch Beschluss des Stadtrats – nicht durch eine spezielle Steuerbelastung der Klinikbeschäftigten.

  • Die Finanzierung öffentlicher Krankenhäuser beruht gesetzlich auf dualer Finanzierung (Betrieb durch Krankenkassen, Investitionen durch Bundesländer).

Bewertung zum Thema Pflegekräfte und Steuer-Argumentation: 
Pflegekräfte leisten wie alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zum Gemeinwesen, aber sie tragen das Klinikdefizit weder direkt noch überproportional mit ihren Steuern.

Weitere Details und Quellen:
→ 6. Faktencheck: Tragen Pflegekräfte das Klinikdefizit über ihre Steuern mit?

9. Zunehmende Insolvenzen und wirtschaftliche Notlage

  • Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) hat sich die Zahl der Krankenhausinsolvenzen zwischen dem 2. Halbjahr 2022 und dem 2. Halbjahr 2023 mehr als verdoppelt.
  • Seit Juli 2022 wurden 43 Insolvenzen bekannt – davon 10 allein seit Januar 2024.
    Dies zeigt, dass wirtschaftliche Schieflagen im Klinikbereich aktuell kein Einzelfall, sondern Teil einer bundesweiten Entwicklung

    → Veröffentlichung vom Verband der Ersatzkassen in der 3. Ausgabe 2024, 13.06.2024: „Rollt eine Insolvenzwelle durch die Kliniken?“ 

10. Forderungen nach strukturellen Reformen

  • Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert einen Inflationsausgleich und ein Vorschaltgesetz, um Kliniken kurzfristig zu stabilisieren.
  • Sie warnt vor einer unkontrollierten Insolvenzwelle und drohenden Versorgungsengpässen, insbesondere in ländlichen Regionen.
    Die DKG sieht dringenden politischen Handlungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit öffentlicher Krankenhäuser zu erhalten.

    →  Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 13.06.2023: „Krankenhäuser fordern Schutz vor Insolvenzen und Versorgungssicherheit für die Bevölkerung“   

11. Kritik am DRG-System

  • Die Hans-Böckler-Stiftung bezeichnet das Fallpauschalen-System (DRG) als zentralen Kostentreiber und Ursache für wirtschaftliche Fehlanreize.
  • Das System fördere Unterbesetzung, Privatisierung und gefährde die Qualität der Versorgung.
  • Die Stiftung empfiehlt die Abschaffung des DRG-Systems zugunsten einer bedarfsgerechten Krankenhausfinanzierung.
    Diese Kritik unterstützt die Argumentation des Klinikums, dass ein großer Teil des Defizits systembedingt ist. 

    Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung in der Ausgabe 19/2020: ,„Krankenhäuser: Fallpauschalen abschaffen“ 

12. Sanierungsstau und Unterfinanzierung – strukturelle Ursachen

  • Der durchschnittliche Anlagenabnutzungsgrad deutscher Krankenhäuser lag 2021 bei 57,9% – ein deutliches Zeichen für veraltete Gebäude- und Technikstrukturen. Öffentliche Krankenhäuser wiesen im Vergleich die höchste Abnutzung und geringste Investitionsquote (nur 9 %) auf.
  • Die Investitionsquote sank pandemiebedingt – ab 2020 auf nur noch 12,3% im Durchschnitt. Damit wurde nicht einmal der Substanzerhalt erreicht.
  • Die Modernisierungsquote sank in manchen Regionen unter 100 %, was bedeutet: Investitionen reichten nicht mehr aus, um den Werteverzehr durch Abschreibungen zu kompensieren.
  • Der Investitionsbedarf wurde 2020 auf mehr als 6 Milliarden Euro jährlich geschätzt, die Länder zahlten jedoch nur rund 3 Milliarden – ein strukturelles Defizit von über 50 %.

Die Daten von PwC (PricewaterhouseCoopers) belegen: Die systembedingte Unterfinanzierung trifft besonders öffentliche Maximalversorger, die nicht primär auf Rendite, sondern vordringlich auf umfassende Versorgung der Bevölkerung ausgerichtet sind.

Einordnung für den Faktencheck: Das Klinikum Braunschweig ist mit seinen infrastrukturellen Lasten (z. B. Zwei-Standorte-Modell) keine Ausnahme, sondern Teil eines bundesweiten Investitionsstaus.

→  PwC-Studie 2023: Krankenhausbau in Deutschland – Trends und Entwicklungen

Fazit:

Das Defizit des Klinikums Braunschweig ist real, aber überwiegend strukturell, investiv und systemisch bedingt. Die Stadt übernimmt und trägt damit die finanzielle Verantwortung im Rahmen ihres Versorgungsauftrags. Der alleinige Vergleich zwischen Wirtschaftsplan und Ist-Ergebnis greift zu kurz und blendet gesetzliche, pandemische und wirtschaftliche Sondereffekte aus. Pflegekräfte werden durch das Defizit nicht individuell belastet. Überregionale Gutachten, Fachgesellschaften und wirtschaftliche Analysen belegen: Die Krise ist primär kein Managementversagen, sondern Ergebnis eines nicht mehr tragfähigen Systems. Die Problemlage ist ohne grundlegende Reformen auf Bundesebene nicht lösbar und trifft alle Kliniken in der Bundesrepublik.

Quellen:

Interne Unterlagen (Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)

  • Clusteranalyse des Klinikums Braunschweig 2023/2024, nicht veröffentlicht.
  • Wirtschaftsplan des Klinikums Braunschweig 2024/2025, nicht veröffentlicht.
  • Präsentationen und Fallzahlenstatistiken (intern), nicht veröffentlicht.

Regionale Medien und politische Äußerungen

  • Artikel Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eilige Konferenz des Aufsichtsrats“
    Braunschweiger Zeitung, 16.04.2025, online unter: Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eil-Konferenz des Aufsichtsrats ; abgerufen am 25.04.25.

  • Artikel „Muss Braunschweigs Klinik-Chef Goepfert heute zurücktreten?“
    Braunschweiger Zeitung, 15.04.2025, 15:00 Uhr, Der Artikel ist nicht mehr online abrufbar. Eine archivierte Fassung liegt der Redaktion vor.

  • Artikel „Trotz-Krise: Klinikum Braunschweig gibt 66 Millionen für Berater aus“
    Braunschweiger Zeitung, 11.04.2025, 15:17 Uhr, online unter: Trotz Krise: Klinikum Braunschweig gibt 66 Millionen für Berater aus ; abgerufen am 24.04.2025.
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.
  • Artikel „Jetzt sollen Köpfe rollen: CDU fordert Neuanfang für Klinikum“
    RegionalHeute.de, 24.03.2025, 17:36 Uhr, online unter: Klinikum Braunschweig: Jetzt sollen Köpfe rollen | regionalHeute.de ; abgerufen am 24.04.2025. 
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.

  • Artikel “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
    Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig, Ausgabe Mai 2025, online unter:  “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“ ; abgerufen am 05.05.2025.
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.

  • Instagram-Reel der CDU-Ratsfraktion Braunschweig und Claas Merfort vom 03.05.2025, gepostet über die Accounts @cdu-fraktion-bs und @claasmrf, Caption: „Wir fordern einen echten Neuanfang – mit neuen Köpfen! […] In diesem Jahr könnten es sogar bis zu 90 Millionen Euro werden. […]“, online unter: Instagram-Kanal CDU Fraktion Braunschweig und Instagram-Kanal Claas Merfort ; abgerufen am 04.05.2025.
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.

    Überregionale Fachquellen und Systemstudien

Statistische Entwicklung

Kommunale Belastung

Letzte Aktualisierung: 05. Mai 2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

2. Faktencheck: Sind die Beratungskosten am Klinikum Braunschweig überhöht?

Behauptung:

Das Klinikum Braunschweig habe seit 2016 rund 66 Millionen Euro für externe Beratung ausgegeben. Diese Kosten seien mitverantwortlich für das hohe Defizit der Klinik und stünden in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage.

Diese Behauptung findet sich u.a. in:

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (15:17 Uhr)
    „Trotz Krise: Klinikum Braunschweig gibt 66 Millionen für Berater aus“
    „Das städtische Klinikum Braunschweig steckt immer tiefer in der Krise. […] Jetzt kommt heraus: Das Klinikum gibt eine Menge Geld für externe Beratungen aus. Alleine 2024 waren es 8,9 Millionen Euro – was rund elf Prozent des Defizits für das vergangene Jahr entspricht. […] Doch das Defizit wird weiterhin immer größer.“
  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (18:51 Uhr)
    „Netzwerk der Ineffizienz“
    „Zudem wiegen die von der Klinik-Leitung beauftragten großen Berater-Verträge schwer. […] Trotz der intensiven Beratung wurden die finanziellen Zahlen des Klinikums immer schlechter.“
  • Podcast „Schlagabtausch #8“ der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (ab Minute 12:33)
    „Kann eine Privatisierung das Klinikum Braunschweig retten?“
    „Die Beratungskosten wurden auch immer höher. Das Defizit war dann zum Teil auch in den Beratungskosten begründet. […] Insgesamt mehr als 65 Millionen Euro. Und diese Beraterverträge […] sind alle in gewisser Weise an der Kontrolle durch den Aufsichtsrat vorbeigegangen.“
  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 02.04.2025 (17:12 Uhr)
    „Finanzkrise: Muss das Klinikum Braunschweig verkauft werden?“
    „Hohe Beraterkosten trotz Rekord-Defizits, schlechte Führungskultur, Vetternwirtschaft und eine versagende politische Aufsicht – die Kritik an den Zuständen am Städtischen Klinikum in Braunschweig ist umfassend.“
  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 16.04.2025 (15:30 Uhr)
    „Klinikum Braunschweig kritisiert „verzerrende Berichterstattung“
    „Die in unserer Berichterstattung kritisch betrachteten Beratungsleistungen seien ‚erforderlich, um gesetzliche, technische und betriebliche Anforderungen umzusetzen‘ […] Das Krankenhausdefizit kann aus eigener Kraft nur zu einem Drittel operativ reduziert werden.“

Bewertung: Teilweise zutreffend, jedoch irreführend in der kausalen Zuspitzung

Zur Einordnung des Defizits:
Die Beratungskosten machten 2024 rund 11,5 % des Defizits aus. Gleichzeitig sind laut Klinik maximal nur etwa 40 % des Defizits operativ beeinflussbar. Die Hauptursachen liegen in strukturellen Finanzierungsdefiziten des Gesundheitssystems – vor allem in nicht gegenfinanzierten Bau- und Investitionskosten sowie hohen Abschreibungs- und Zinslasten.
→ Zur Einordnung verwandter Themen siehe auch: Faktencheck 1: Belastet das Klinikdefizit wirklich den städtischen Haushalt?

Weiterhin sind in den letzten sechs Jahren 19 relevante Gesetze, u. a. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und Krankenhauszukunftsgesetz-Novellen, in Kraft getreten, die teils massive Auswirkungen auf das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) hatten. Die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen machten jährliche Rechtsberatungskosten von bis zu 1–2 Mio. Euro erforderlich.
Wie der Bundesrechnungshof und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bestätigen, sind die wirtschaftlichen Herausforderungen kommunaler Krankenhäuser in erster Linie auf systembedingte Unterfinanzierung und Investitionslücken zurückzuführen – Probleme, die weit über Entscheidungen zu externen Beratungsaufwendungen hinausgehen.

Faktenlage: 

Einordnung:

Seit dem Amtsantritt von Geschäftsführer Dr. Andreas Goepfert im Jahr 2016 hat das Klinikum Braunschweig insgesamt rund 65,9 Millionen Euro brutto für externe Beratung ausgegeben. Die Ausgaben lagen bis 2019 konstant bei unter 1,2 % des jährlichen Umsatzes. In den Jahren 2020 bis 2023 stiegen sie temporär auf bis zu 2,66 % des jährlichen Umsatzes – u. a. im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), Digitalisierungs- und Sicherheitsanforderungen (KRITIS) sowie umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen.

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Beratungskosten im Verhältnis zum jeweiligen Jahresumsatz (ohne Tochtergesellschaften):

Jahr      

Beratungskosten (in €)

Jahresumsatz (in €)

Anteil am Umsatz (%)

2016

3.555.401

307.000.000

1,16 %

2017

3.319.243

320.800.000

1,03 %

2018

3.952.724

338.700.000

1,17 %

2019

3.093.558

351.200.000

0,88 %

2020

7.707.654

363.100.000

2,12 %

2021

8.900.443

372.100.000

2,39 %

2022

9.404.616

377.600.000

2,49 %

2023

10.095.880

379.000.000

2,66 %

2024

8.834.745

417.000.000

2,12 %

2025

7.000.000
(geplant Stand April 2025)

459.700.000
(geplant Stand April 2025)

1,52 %
(geplant Stand April 2025)


Im deutschen Gesundheitswesen gelten Beratungskosten zwischen 0,5% und 2,5% des Umsatzes als unauffällig – je nach Veränderungsnotwendigkeit. Die Werte des Klinikums Braunschweig lagen in der Hochphase der Pandemie und Umstrukturierung temporär über 2 %, sind aber seit 2024 rückläufig.

Zweck und Struktur der Beratungen:

Ein erheblicher Teil der Beratungsleistungen war gesetzlich erforderlich – insbesondere in den Bereichen:

  • Digitalisierung (KHZG, IT-Sicherheit, Datenschutz, Umstellung SAP S/4 HANA)
  • Bauplanung und Standortverlagerung
  • Finanz- und Liquiditätssteuerung
  • Personalentwicklung und HR-Digitalisierung
  • Prozessoptimierung im laufenden Betrieb
  • Vorbereitung/Begleitung von Gesetzesänderungen (Pflegepersonaluntergrenzen, Krankenhausreform)

Gesetzliche Notwendigkeit vieler Beratungsleistungen:

Ein erheblicher Teil der Beratungsaufwendungen des Klinikums Braunschweig war gesetzlich erforderlich, um neue Anforderungen umzusetzen. Dazu gehören insbesondere:

  • Digitalisierung und IT-Sicherheit:
    Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verpflichtet Krankenhäuser dazu, ihre digitale Infrastruktur zu modernisieren und dabei insbesondere auch die IT-Sicherheit zu verbessern. Dafür wurden bundesweit über 4 Milliarden Euro an Fördermitteln bereitgestellt.
    Gefördert werden unter anderem Patientenportale, elektronische Dokumentationen, digitales Medikationsmanagement, sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen und Maßnahmen zur IT-Sicherheit.
    → Bundesministerium für Gesundheit (BMG), „Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern“

Zusätzlich verpflichten gesetzliche Vorgaben zur IT-Sicherheit im Rahmen der KRITIS-Verordnung (Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen) Krankenhäuser dazu, umfangreiche Maßnahmen zur Cybersicherheit umzusetzen.
Seit 2022 gelten viele größere Krankenhäuser – darunter auch das Klinikum Braunschweig – offiziell als Teil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) und unterliegen strengen Sicherheits- und Nachweispflichten gemäß § 8a BSI-Gesetz.

„Das BSIG verpflichtet die regulierten KRITIS-Betreiber, angemessene technische und organisatorische IT-Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen. Dies erfolgt nach erfolgreicher Registrierung als Betreiber einer Kritischen Infrastruktur beim BSI und der Benennung einer Kontaktstelle.“

→ Studie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), 2020, S.7: PDF-Datei: “Ergebnisse einer qualitativen Studie KRITIS-Sektor Gesundheit: Informationssicherheit in der stationären medizinischen Versorgung Rahmenbedingungen, Status Quo, Handlungsfelder“ 

Auch auf gesundheitspolitischer Ebene wird die zentrale Rolle dieser Einrichtungen betont:

„KRITIS-Krankenhäuser sind strategisch relevante Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, vor allem in Krisenzeiten. Eine Förderung muss daher diesen systemrelevanten Kliniken vorbehalten bleiben.“

→ Prof. Jens Scholz, Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands, zitiert am 24.04.2025 in: Management & Krankenhaus, Gesundheitspolitik – „Sondervermögen auf Krankenhäuser mit kritischer Infrastruktur konzentrieren“ 

Diese Vorgaben erfordern erhebliche Investitionen in IT-Sicherheit, Risikomanagement, Auditierungen und externe Beratung – und sind damit ein zentraler Grund für entsprechende Beratungskosten bei betroffenen Kliniken. 

  • Personalentwicklung und Pflegepersonaluntergrenzen:
    Seit Jahresbeginn 2019 müssen Krankenhäuser verbindliche Vorgaben für die Besetzung ihrer Stationen mit Pflegepersonal einhalten (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung, PpUGV).

    „Krankenhäuser müssen seit Jahresbeginn 2019 in bestimmten Abteilungen konkrete Vorgaben für die Besetzung ihrer Stationen mit Pflegepersonal einhalten. Seit 2020 werden die Personalschlüssel jedes Jahr für weitere Fachrichtungen konkretisiert.“

    → AOK-Informationsseite, “Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen“
    → AOK-Rechtsdatenbank zu “Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen“

    Diese Vorgaben wurden schrittweise auf weitere Fachrichtungen wie Herzchirurgie, Neurologie, Kinderheilkunde und Gynäkologie ausgeweitet. Die Umsetzung erfordert komplexe Personalbemessungsmaßnahmen, die vielfach externe Beratungsunterstützung notwendig machen.

  • Bauplanung und Standortverlagerung:
    Im Zuge der Krankenhausstrukturreformen – insbesondere durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – sind viele Kliniken verpflichtet, ihre Strukturen durch Neubauten oder Umstrukturierungen an neue gesetzliche Qualitätsvorgaben anzupassen. Dies erfordert umfangreiche bauliche Planung und häufig externe Expertise.
    Das Bundesministerium für Gesundheit betont hierzu:

    „Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird die Behandlungsqualität in Kliniken verbessert und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patienten gestärkt.“

    → Pressemitteilung vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 17.10.2024: „Bundestag beschließt Krankenhausreform“
    → Bundesministerium für Gesundheit, “Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“

  • Finanz- und Liquiditätssteuerung:
    Die komplexen Anforderungen der Krankenhausreformen und Digitalisierungsprogramme wirken sich massiv auf die Krankenhausfinanzierung aus. Beratungen helfen, Liquidität zu sichern und gesetzliche Förderbedingungen zu erfüllen.

    Wie die WELT am 19.07.2024 berichtet:

    „Mehr als die Hälfte von 650 befragten Klinik-Führungskräften sah im zweiten Quartal die Liquidität des eigenen Hauses ‚gefährdet‘ oder sogar ‚stark gefährdet‘. […] Im Schnitt könnte nach dieser Selbsteinschätzung 28 Prozent der Kliniken bis Jahresende die Insolvenz drohen.“

    → Artikel in WELT vom 19.07.2024: „Schließungen drohen – 70 Prozent aller Kliniken schreiben rote Zahlen“

    Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon betonte bereits 2020:

    „Krankenhäuser stehen zunehmend unter dem Druck, Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen und professionell zu steuern. [...] Eine laufende Liquiditätsplanung wird angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen unverzichtbar.“

    → Fachartikel von Curacon veröffentlicht in f&w 05/2020: „Liquiditätssteuerung – Zahlungsfähig bleiben“

    In diesem angespannten wirtschaftlichen Umfeld sind Beratungen im Bereich Finanz- und Liquiditätsmanagement erforderlich, um Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, Transformationsprojekte umzusetzen und gesetzliche Anforderungen (z. B. im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes) zu erfüllen.

  • Prozessoptimierung:
    Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Einführung neuer Technologien erfordern eine laufende Anpassung und Optimierung der klinischen und administrativen Prozesse.

    Das Bundesministerium für Gesundheit betont im Zusammenhang mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG):

    „Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen.“

    → Bundesministerium für Gesundheit, „Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)“

    Diese Investitionen zielen darauf ab, die Prozesse in Krankenhäusern zu modernisieren und effizienter zu gestalten.

Zusammenfassung der rechtlichen Notwendigkeit:
Die Inanspruchnahme externer Beratungen am Klinikum Braunschweig war in vielen Bereichen nicht freiwillig, sondern folgte direkt aus gesetzlichen Vorgaben und staatlich geförderten Programmen wie dem Krankenhauszukunftsgesetz, der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung oder Strukturreformen durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Beratungsleistungen dienten der rechtssicheren Umsetzung komplexer Anforderungen in Digitalisierung, Personalbemessung, Bauplanung, Liquiditätssteuerung und Prozessoptimierung. Sie waren damit integraler Bestandteil der gesetzlichen Anpassungspflichten – nicht Ausdruck von Misswirtschaft.

Die Beratungsleistungen lassen sich in neun Kategorien gliedern:

  1. Managementunterstützung und Performance
  2. Strategiethemen
  3. Finanz- und Liquiditätssteuerung
  4. Digitalisierung und IT
  5. Rechtsberatung
  6. Organisationsprojekte
  7. Bausanierung und Instandhaltung
  8. Personalverwaltung
  9. Sonstige (z. B. Interimsleitungen, Betriebsratsberatung)

Für das Jahr 2024 umfasst dies u.a.:

  • Die Inbetriebnahme des Neubaus Ost und die Schließung des Standorts Holwedestraße
  • Die Planung und Umsetzung des SAP-Umstiegs sowie IT-Zertifizierungen
  • Die Markt- und Auswirkungsanalysen gesetzlicher Änderungen im Rahmen der Krankenhausreform
  • Eine umfassende Kodierrevision zur Optimierung der Leistungsdokumentation
  • Maßnahmen im Recruiting und digitalen Personalmanagement

Zusätzliche Einordnung der Rolle von Beratungsleistungen:

Bereits im Jahr 2018 wurde auf kma Online betont:

„In Zeiten steigenden Kostendrucks und zunehmender Konkurrenz kommt kaum ein Krankenhaus ohne die Hilfe von Beratern aus. Digitalisierung, Prozessoptimierung und gesetzliche Anforderungen machen spezialisierte Unterstützung notwendig.“ 

Artikel in Klinik Management aktuell Online (kma Online) vom 07.06.2018: „Trendthemen im Consultingmarkt: Für welche Bereiche im Krankenhaus gibt es Berater?“

Schon damals waren Beratungsleistungen laut kma Online insbesondere in folgenden Bereichen essenziell:

  • Bauplanung und Infrastruktur,

  • Personalgewinnung und -entwicklung,

  • Prozess- und Organisationsoptimierung,

  • IT-Sicherheit und Digitalisierung,

  • Datenauswertung und Big Data,

  • Integration von Medizintechnik in digitale Netze.

Vor dem Hintergrund der seit 2020 nochmals erheblich verschärften gesetzlichen Anforderungen (u. a. durch das Krankenhauszukunftsgesetz und neue Pflegepersonalvorgaben) ist der Beratungsbedarf weiter angestiegen. Beratungsleistungen sind somit keine ungewöhnlichen Ausgaben, sondern branchenübliche und systemisch notwendige Unterstützungsmaßnahmen.

→ Artikel in Klinik Management aktuell Online (kma Online) vom 07.06.2018: „Trendthemen im Consultingmarkt: Für welche Bereiche im Krankenhaus gibt es Berater?“

Ein internes Programm (skbs.performance) erzielte laut Klinik zwischen 2019 und 2023 über 100 Mio.Euro Einspareffekt, davon über 38,5 Mio.Euro jährlich dauerhaft. Die hierfür eingesetzten Beratungskosten lagen in diesem Zeitraum bei ca. 5 Mio.Euro.
Die Effekte wurden jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer geprüft. Die unterjährige Effektkontrolle erfolgte durch Roland Berger. Eine öffentliche wissenschaftliche Evaluation liegt nicht vor. Die Auswahl externer Beratung erfolgte projektbezogen, unter haushaltsrechtlichen Vorgaben und seit 2024 mit zusätzlicher Gremienkontrolle.

Zusätzliche Einordnung der Kostenstruktur:

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entfielen im Jahr 2022 rund 61 Prozent der Krankenhauskosten auf Personalkosten. Rund die Hälfte der Sachkosten entfiel auf den medizinischen Bedarf, insbesondere Arzneimittel. Beratungsleistungen machen im Vergleich dazu nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Sie stellen damit keine primäre Ursache für die finanzielle Belastung im Krankenhauswesen dar. Vielmehr gehören sie zu üblichen unterstützenden Maßnahmen im Rahmen von Digitalisierung, Bauprojekten oder betrieblicher Optimierung, während die wesentlichen Kostentreiber in der Personal- und Versorgungsstruktur liegen.

Wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betont, sind deutsche Krankenhäuser „schon aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung dazu gezwungen, außerordentlich effizient zu arbeiten“ (DKG, 17.02.2025). Beratungskosten im üblichen Rahmen dienen in diesem Kontext der Unterstützung gesetzlicher Anforderungen und betrieblicher Optimierungen.

→ Webseite der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Gesundheitsdaten – Kosten im Krankenhausbereich steigen kontinuierlich
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 17.02.2025: “DKG zur Studie über Kosten im Gesundheitssystem - Kosten deutscher Krankenhäuser sind im internationalen Vergleich niedrig“

Fazit:

Die Höhe der Beratungskosten des Klinikums Braunschweig entspricht im Wesentlichen branchenüblichen Werten und war im Kontext der vergangenen Jahre sachlich und rechtlich nachvollziehbar.
In der Hochphase der Digitalisierung, Pandemie-Bewältigung und gesetzlichen Strukturreformen lagen die Kosten temporär leicht oberhalb des üblichen Rahmens, sind jedoch seit 2024 wieder rückläufig.

Die Inanspruchnahme externer Beratungen war in vielen Bereichen nicht optional, sondern notwendig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, Digitalisierungsvorgaben umzusetzen, Investitionen zu planen, Personalbemessungen nach neuen Standards zu realisieren und Liquidität in einem schwierigen Marktumfeld zu sichern.
Dabei wurden die Beratungsleistungen projektbezogen beauftragt und unterlagen sowohl interner Kontrolle als auch externer Prüfung.

Die Behauptung, das Defizit des Klinikums sei wesentlich auf die Beratungskosten zurückzuführen, ist sachlich nicht haltbar.
Vielmehr müssen die strukturellen Bedingungen des deutschen Gesundheitssystems stärker in die Ursachenbewertung einbezogen werden – insbesondere die systembedingte Unterfinanzierung und Investitionslücken, die kommunale Krankenhäuser bundesweit belasten.

In der öffentlichen Diskussion sollten daher die komplexen Rahmenbedingungen stärker berücksichtigt werden, anstatt notwendige Anpassungsmaßnahmen isoliert und verkürzt darzustellen.

Quellen:

Interne Quellen: 
(Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)

Hinweis:
Interne Quellen wurden im Rahmen der Redaktionsarbeit eingesehen, sind jedoch aus Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisgründen nicht öffentlich zugänglich.

  • Interne Unterlage „Aufarbeitung Beratungskosten AR.xlsx“, Stand: April 2025, nicht veröffentlicht.

  • Interne Unterlagen: Ergebnisse aus dem Performance Programm, Sonderbericht des Wirtschaftsprüfers Rödl & Partner im Rahmen der Jahresabschlusserstellung, nicht veröffentlicht.

  • Kosten der Beratungsleistungen, Sonderbericht der Geschäftsführung für Aufsichtsrat im Rahmen der Jahresabschlusserstellung, 27.05.2020, 05.05.2021, 08.06.2022, 14.06.2023 und 08.05.2024, nicht veröffentlicht.

Ergänzende Quellen zur Einordnung:

Zusätzliche gesetzliche Rahmenbedingungen (Auswahl 2016–2025):
Die folgenden Gesetze und Verordnungen haben das Gesundheitswesen maßgeblich geprägt und stellen wichtige Kontextfaktoren für die Beratungsnotwendigkeit in Krankenhäusern dar:

1. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

2. Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)

3. Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

4. Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) | BMG

5. Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) | BMG

6. Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) | BMG

7. Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie | BMG

8. Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) | BMG

9. Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) | BMG

10. Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung | BMG

11. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) | BMG

12. Digital-Gesetz (DigiG)
Digital-Gesetz (DigiG) | BMG

13. Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) | BMG

14. Pflegeberufegesetz
Pflegeberufegesetz | BMG

15. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) | BMG

16. Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) | BMG

17. Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 (wiederholt für Nachtrag)
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie | BMG

18. Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) | BMG

19. Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG)
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) | BMG

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

3. Faktencheck: Hat Klinikchef Dr. Andreas Goepfert frühere Geschäftspartner beauftragt?

Behauptung:

 Der Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Braunschweig (skbs), Dr. Andreas Goepfert, habe systematisch Unternehmensberatungen beauftragt, mit denen er bereits an früheren beruflichen Stationen zusammengearbeitet habe – insbesondere WMC Healthcare und Unity Consulting & Innovation.

Diese Behauptung findet sich u.a. in:

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (15:17 Uhr)
     „Trotz Krise: Klinikum Braunschweig gibt 66 Millionen für Berater aus“
    „Es habe Verträge ‚mit einer Vielzahl spezialisierter Beratungsgesellschaften‘ gegeben, so die Klinik-Sprecherin. Welche das sind, wollte sie ‚zum Schutz interner Geschäftsstrategien‘ nicht sagen. Klinik-Chef Goepfert war da in der Vergangenheit weniger vorsichtig. Er trat wiederholt in öffentlichen Gesprächsrunden der Beratergesellschaften auf oder schickte zu Jubiläen Grußworte und Videobotschaften. Es handelt sich oft um Berater, die er schon an seinen vorherigen Stationen engagiert hatte, zum Beispiel WMC Healthcare oder Unity Consulting & Innovation.“
  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (18:51 Uhr)
    „Netzwerk der Ineffizienz“
     „Zudem wiegen die von der Klinik-Leitung beauftragten großen Berater-Verträge schwer. Das Klinikum gab seit 2016 fast 66 Millionen Euro für externe Beratungen aus. ‚Wofür haben wir eigentlich eine eigene Bauabteilung?‘, kritisiert ein Insider und verweist auf ein ‚unvorstellbares Chaos‘, das entstanden sei, als ein Generalunternehmer mit Dutzenden Subunternehmen damit beauftragt wurde, das Klinikum zur Weiternutzung der Altgebäude an der Salzdahlumer Straße zu beraten. Der ganze Umbau sei der Klinikleitung ‚total über den Kopf gewachsen‘.
    Trotz der intensiven Beratung wurden die finanziellen Zahlen des Klinikums immer schlechter. Goepfert kooperiert dabei oft mit alten Bekannten. Die Berater von WMC Healthcare oder Unity Consulting & Innovation hatte er schon an seinen vorhergehenden Stationen als Klinik-Chef beauftragt.“
  • Podcast „Schlagabtausch #8“ der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (ab Minute 12:33)
    „Kann eine Privatisierung das Klinikum Braunschweig retten?“
     „Wir hatten ja schon mitbekommen, dass der Klinikchef Goepfert ein großes Faible hat, sagen wir es mal so, für Unternehmensberatung. Beratungsgesellschaften, die er auch immer wieder beauftragt hat, die er schon an seinen früheren Stationen – also vor Braunschweig – beauftragt hat. [...] Insgesamt mehr als 65 Millionen Euro. Diese Beraterverträge oder diese Ausgaben sind alle in gewisser Weise an der Kontrolle durch den Aufsichtsrat vorbeigegangen. Erst jetzt müssen Verträge, die eine bestimmte Höhe überschreiten, im Voraus vorgelegt und abgesegnet werden.“

Bewertung: Falsch.

Faktenlage:

1. Unity Consulting & Innovation

Auf Anfrage liegt eine schriftliche Stellungnahme von Meik Eusterholz, Partner & Geschäftsfeldleiter Healthcare bei Unity AG, vom 22.04.2025 vor:

„Gerne bestätige ich Ihnen, dass mit Ihnen zwischen der UNITY AG und den ANregiomed Ansbach Kliniken keine vertragliche Beratungsbeziehung bestand.
Die erste gemeinsame Geschäftsbeziehung ist zu Ihrer Zeit beim Städtischen Klinikum Braunschweig gGmbH am 19.06.2016 mit zwei Projekten entstanden.“

Einordnung:

  • Es bestand keine vorherige Zusammenarbeit bei ANregiomed.
  • Die erste Zusammenarbeit fand 2016 am Klinikum Braunschweig statt.
  • Aktuell wurde Unity nicht erneut beauftragt.

Die Darstellung einer systematischen Beauftragung erscheint auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahme unbegründet. Es liegen keine belastbaren Hinweise auf eine frühere geschäftliche Beziehung vor.

2. WMC Healthcare

Auf Anfrage liegt eine schriftliche Stellungnahme von Dr. Sören Jensen, Partner bei WMC Healthcare, vom 23. April 2025 vor:

„Bezugnehmend auf die aktuelle mediale Berichterstattung rund um das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) möchten wir die Passagen und Inhalte aus der Braunschweiger Zeitung mit Bezug zu unserer Unternehmung, WMC HEALTHCARE, einordnen.
Zum aktuellen Stand lässt sich festhalten, dass die WMC HEALTHCARE erstmalig und bislang lediglich zu Beginn des Jahres 2024 (erstes Quartal) punktuell am skbs tätig war. Zuvor bestanden keine Geschäftsbeziehungen zwischen dem skbs und WMC HEALTHCARE.
Darüber hinaus gab es keine geschäftlichen Beziehungen zwischen ANregiomed unter Leitung von Herrn Dr. Goepfert und WMC HEALTHCARE. Im Sommer/Herbst 2024 wurde WMC HEALTHCARE in einem Vergabeverfahren vom Gesellschafter ausgewählt und beauftragt, eine Studie zur Zukunftsperspektive des skbs zu erarbeiten. In diesem Projekt wurden im Auftrag des Gesellschafters Potenziale zur medizinischen Ausrichtung und wirtschaftlichen Konsolidierung identifiziert. Die im Rahmen dieser Studie durchgeführte Analyse der retrospektiven Beratungsaufwendungen lässt vermuten, dass es sich bei der medialen Berichterstattung um eine Verwechselung zwischen WMC HEALTHCARE und einem Beratungsunternehmen für das mehrjährige Performance-Programm handelt.“

Einordnung:

  • Keine frühere Geschäftsbeziehung mit Dr. Goepfert (auch nicht bei ANregiomed).
  • Erstkontakt am Klinikum Braunschweig im Jahr 2024, im Rahmen eines Vergabeverfahrens auf Initiative des Gesellschafters.
  • Die Medienberichte beruhen nach Einschätzung von WMC möglicherweise auf einer Verwechslung mit einem anderen Beratungsunternehmen.

Methode:
Der Faktencheck bezieht sich auf öffentlich zugängliche Medienberichte und Aussagen, in denen behauptet wird, Dr. Andreas Goepfert habe in Braunschweig gezielt frühere Geschäftspartner beauftragt. Um diese Aussage zu prüfen, wurden schriftliche Stellungnahmen der genannten Beratungsfirmen eingeholt.
Da sich die Behauptung auf angebliche Geschäftsbeziehungen vor der Tätigkeit von Dr. Andreas Goepfert am Klinikum Braunschweig bezieht, sind interne Vergabeunterlagen des Klinikums für diese Prüfung nicht relevant.

Fazit:

Die zentrale Behauptung, Dr. Goepfert habe gezielt frühere Geschäftspartner beauftragt, ist auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen derzeit nicht belegbar und es liegen bislang keine öffentlich zugänglichen Beweise vor, die die dargestellten Verbindungen stützen würden. Es gibt keine dokumentierten Hinweise auf eine frühere geschäftliche Beziehung zwischen Dr. Andreas Goepfert und den genannten Unternehmen außerhalb des Klinikums Braunschweig.

  • Unity Consulting hatte keine vorherige Beziehung zu Dr. Andreas Goepfert bei ANregiomed.
  • WMC Healthcare war erstmals 2024 tätig, auf Anstoß des Gesellschafters, nicht der Klinikleitung.
  • Beide Unternehmen verneinen frühere geschäftliche Beziehungen zu Dr. Andreas Goepfert außerhalb des Klinikums Braunschweig.

Die Berichterstattung erweckt den Eindruck eines informellen „Beraternetzwerks“, für das jedoch keine belegbaren Fakten vorliegen. Die Darstellung ist nach aktuellem Kenntnisstand unbelegt und könnte bei Leserinnen und Leser zu einem missverständlichen Eindruck führen.

Quellen:

  • Stellungnahme von Unity Consulting & Innovation (Meik Eusterholz), 22.04.2025.

  • Stellungnahme von WMC Healthcare (Dr. Sören Jensen), 23.04.2025.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

 

4. Faktencheck: Wurde durch den Aufsichtsrat eine Personalmaßnahme beschlossen?

Behauptung:

Nach interner Kritik und der Berichterstattung der Braunschweiger Zeitung stand die Abberufung von Geschäftsführer Dr. Andreas Goepfert unmittelbar bevor. Die Sondersitzung des Aufsichtsrats am 16.04.2025 diente der Vorbereitung seiner Absetzung.

Diese Behauptung wurde u.a. gestützt durch:

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 02.04.2025 (17:12 Uhr)
    „Finanzkrise: Muss das Klinikum Braunschweig verkauft werden?“ Der Artikel ist nicht mehr online abrufbar. Eine archivierte Fassung liegt der Redaktion vor.
    „Goepfert soll sich ‚bereithalten‘.“ – „Geht es womöglich um die Zukunft des Geschäftsführers am Städtischen Klinikum?“ – „Zieht der Aufsichtsrat nun die Notbremse, nachdem Recherchen unserer Zeitung einige der Missstände offengelegt […] haben?“ Die Überschrift dieser Veröffentlichung (15.04.) wurde ohne inhaltliche Änderung des Artikels nachträglich geändert.
  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 17.04.2025 (14:40 Uhr)
    „Aufsichtsrat schweigt zur Zukunft von Goepfert“ Printausgabe vom 17.04.2025, (liegt dem Faktencheck-Team vor)
    „Sollte es also um die Zukunft des Geschäftsführers gehen, der im Mittelpunkt der Vorwürfe stand […]?“ – „Auch Klinik-Geschäftsführer Andreas Goepfert sollte sich ‚bereithalten‘, um nach der Besprechung des Aufsichtsrats dazugeschaltet zu werden.“

Bewertung: Irreführend.

Die Spekulation über einen Rücktritt wurde durch Formulierungen gestützt, denen eine faktische Grundlage fehlt. Eine tatsächliche Personalentscheidung stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht zur Abstimmung.

Faktenlage:

Der Aufsichtsrat wurde am Sonntag (14.04.2025) zu einer außerordentlichen Sitzung für Dienstag, den 16.04.2025 eingeladen.

Der Grund war die mediale Berichterstattung und die Diskussion um:

  • das Defizit (76,3 Mio. Euro vorläufig),
  • die Beraterkosten,
  • interne Kritik an Führungs- und Kommunikationskultur.

In der Einladung hieß es, Geschäftsführer Dr. Andreas Goepfert solle sich „bereithalten“ – nicht: „erscheinen“ oder „zur Stellungnahme erscheinen“.

  • Die Sitzung fand virtuell statt (bedingt durch Ferienzeit).
  • Laut offizieller Stellungnahme von Aufsichtsratsvorsitzendem Christian Geiger wurde keine Entscheidung über die Personalie getroffen. Stattdessen wurde der bereits früher gefasste Beschluss bestätigt, eine zusätzliche kaufmännische Geschäftsführung zu installieren.

Die in der Berichterstattung erweckte Erwartung eines möglichen Rücktritts wurde nicht eingelöst und hatte keine faktische Grundlage.

Kontext:

Die BZ verknüpft:

  • interne Kritik an der Kommunikation,
  • anonymisierte Aussagen zur Führung,
  • strukturelle Defizite des Hauses, mit der persönlichen Positionierung des Geschäftsführers.

Dabei wird der Eindruck erweckt, als habe der Aufsichtsrat die Notbremse ziehen wollen – was jedoch nicht bestätigt werden kann.

Fazit:

Die Rücktrittsspekulation war Teil einer journalistischen Dramaturgie, nicht Teil einer offiziellen oder faktischen Entwicklung. Der Aufsichtsrat bekräftigte keine Personalmaßnahme, sondern einen bereits bestehenden Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsführung. Die Berichterstattung vermischte realen Diskussionsbedarf mit unbestätigten Rücktrittserwartungen – damit ist die Darstellung irreführend.

Quellen:

  • Artikel „Muss Braunschweigs Klinik-Chef Goepfert heute zurücktreten?“
    Braunschweiger Zeitung, 15.04.2025, 15:00 Uhr, Der Artikel ist nicht mehr online abrufbar. Eine archivierte Fassung liegt der Redaktion vor.

  • Artikel „Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eilige Konferenz des Aufsichtsrats“
    Braunschweiger Zeitung, 16.04.2025, online unter: Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eil-Konferenz des Aufsichtsrats ; abgerufen am 25.04.25.

  • Artikel „Aufsichtsrat schweigt zur Zukunft von Goepfert“ Braunschweiger Zeitung, Printausgabe vom 17.04.2025, (liegt dem Faktencheck-Team vor).

Interne Quellen:
(Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)

  • Interne Stellungnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden im Mitarbeiterportal vom 16.04.2025, nicht veröffentlicht.
  • Einladungsschreiben zur Sondersitzung (intern bekannt), nicht veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

5. Faktencheck: War die Auswahl von Dr. Andreas Goepfert wirklich alternativlos?

Behauptung:

Im Auswahlverfahren zur Besetzung der Geschäftsführung des Klinikums Braunschweig im Jahr 2015 habe es „keine Alternative“ zu Dr. Andreas Goepfert gegeben. Trotz bekannter Kritikpunkte sei Dr. Andreas Goepfert „die qualifizierteste Wahl“ gewesen. Als Begründung wird unter anderem das begrenzte Gehaltsniveau einer gemeinnützigen GmbH und eine schwierige Bewerberlage genannt.

Diese Aussage wird insbesondere gestützt durch die Berichterstattung in der Braunschweiger Zeitung am 15.04.2025 („Muss Braunschweigs Klinik-Chef Goepfert heute zurücktreten?“) und am 16.04.2025 („Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eilige Konferenz des Aufsichtsrats“).

Diese Behauptung findet sich u. a. in:

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 02.04.2025 (17:12 Uhr)
    „Finanzkrise: Muss das Klinikum Braunschweig verkauft werden?“
    „Sein Vorgänger auf dieser Position, der ehemalige Oberbürgermeister Ulrich Markurth, rechtfertigt die Einstellung Goepferts. Von einer Fehlentscheidung möchte er nicht sprechen: ‚Wir haben damals den Markt intensiv sondiert. Die Kritikpunkte waren bekannt und sind in die Bewertung eingeflossen. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Alternativen und den Gehältern, die eine gemeinnützige GmbH wie das Klinikum zahlen kann, war er die qualifizierteste Wahl.‘ […]
    Es sei auch nach Alternativen gesucht worden. ‚Das ist wie bei Fußballtrainern. Da schaut man sich nach mehreren Niederlagen auch um, während der Trainer noch im Amt ist‘, vergleicht Markurth. Man habe aber keine gefunden.“

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung (Print) vom 16.04.2025 
    „Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eilige Konferenz des Aufsichtsrats“
    „Sein Vorgänger auf dieser Position, der ehemalige Oberbürgermeister Ulrich Markurth, rechtfertigt die Einstellung Goepferts. Von einer Fehlentscheidung möchte er nicht sprechen: ‚Wir haben damals den Markt intensiv sondiert. Die Kritikpunkte waren bekannt und sind in die Bewertung eingeflossen. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Alternativen und den Gehältern, die eine gemeinnützige GmbH wie das Klinikum zahlen kann, war er die qualifizierteste Wahl.‘ […]
    Es sei auch nach Alternativen gesucht worden. ‚Das ist wie bei Fußballtrainern. Da schaut man sich nach mehreren Niederlagen auch um, während der Trainer noch im Amt ist‘, vergleicht Ulrich Markurth. Man habe aber keine gefunden.“

Hinweis: Die Braunschweiger Zeitung hat die Aussagen von Ulrich Markurth in beiden Artikeln (15. und 16.04.2025) nahezu wortgleich wiedergegeben.

Bewertung: Irreführend

Einordnung:

Die Aussage, es habe bei der Besetzung der Geschäftsführung im Jahr 2015 ‚keine Alternative‘ zu Dr. Andreas Goepfert gegeben, ist in dieser Pauschalität nicht zutreffend. Laut der Personalberatung Rochus Mummert, die 2015 im Auftrag der Stadt Braunschweig das Auswahlverfahren begleitete,

  • gingen 58 Bewerbungen auf die ausgeschriebene Position ein,
  • 11 Bewerber wurden als qualifiziert eingestuft,
  • 5 Kandidaten wurden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

Diese Angaben stammen aus einer nicht veröffentlichten internen Auswertung, die dem Faktencheck-Team vorliegt.

Diese Zahlen zeigen, dass ein strukturiertes Auswahlverfahren mit mehreren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern stattfand. Die Formulierung Ulrich Markurths (ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig und Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikum Braunschweig), man habe „keine gefunden“, kann in der öffentlichen Wahrnehmung leicht den Eindruck erwecken, es habe keinen ernstzunehmenden Wettbewerb gegeben – das widerspricht jedoch den dokumentierten Abläufen.

Gehaltsrahmen 2015: War wirklich „kein Spielraum“?
Ulrich Markurth nennt das begrenzte Gehaltsniveau einer gGmbH als Grund für die angeblich schwierige Bewerberlage. Diese Einschätzung ist mit Blick auf den damaligen und heutigen Markt nur eingeschränkt nachvollziehbar.

Zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens 2015 galt die Kienbaum-Vergütungsstudie 2013 (zitiert auf BibliomedManager.de) als Marktmaßstab. Demnach lag das marktübliche Gehalt für Klinikgeschäftsführer – je nach Klinikgröße und Trägerschaft – bei bis zu 259.000 Euro brutto jährlich.

Aktuellere Daten bestätigen diese Tendenz:
Ein Gehaltsreport von Köhn & Kollegen, veröffentlicht auf BibliomedManager.de, zeigt:

  • Geschäftsführer in öffentlichen Krankenhäusern verdienen im Durchschnitt 252.460 Euro,
  • in privaten Häusern: 224.196 Euro,
  • in freigemeinnützigen Einrichtungen: 217.413 Euro.
    Das Gesamtdurchschnittsgehalt liegt bei 231.441 Euro.

Das höchste gemeldete Gehalt lag bei 460.000 Euro – in einem kommunalen Krankenhaus mit mehr als 800 Betten, also vergleichbar mit dem Klinikum Braunschweig.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Dr. Andreas Goepfert eine Doppelqualifikation mitbringt – als Facharzt und MBA-Absolvent. Diese Kombination ist im Klinikmanagement besonders gefragt und wird branchenweit überdurchschnittlich honoriert.

Vor diesem Hintergrund ist die These, das Gehaltsniveau habe qualifizierte Bewerber abgeschreckt, nicht belegbar.
Vielmehr sprechen die Marktvergleiche und die hohe Qualifikation Goepferts dafür, dass auch andere Faktoren – etwa die komplexe politische Lage oder interne Führungsstrukturen – eine entscheidendere Rolle spielten.

Fazit:

Die Aussage, es habe „keine Alternative“ gegeben, ist irreführend. Das Bewerbungsverfahren ergab eine nennenswerte Auswahl an qualifizierten Kandidaten, die strukturiert geprüft wurden. Die Entscheidung für Goepfert war eine bewusste Wahl – trotz damals bereits bekannter Kritikpunkte. Die Annahme, das Gehalt habe qualifizierte Bewerbungen verhindert, ist vor dem Hintergrund der Marktbedingungen nicht überzeugend belegt.

Quellen:

Interne Quellen: 
(Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)

  • Rochus Mummert (im Auftrag der Stadt Braunschweig): Angaben zum Auswahlverfahren Klinikleitung, April 2025, (nicht veröffentlicht, liegt vor).
  • Kienbaum-Vergütungsstudie 2013, Kienbaum Consultants International, Köln, 2013 (käuflich erhältlich, nicht online frei zugänglich – liegt dem Faktencheck-Team vor).

Hinweis: Der Gehaltsreport von Köhn & Kollegen wird aktuell recherchiert.

Letzte Aktualisierung: 29. April 2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

6. Faktencheck: Tragen Pflegekräfte das Klinikdefizit über ihre Steuern mit?

Behauptung:

Das Klinikum Braunschweig verursacht ein dreistelliges Millionen-Defizit, das den Haushalt der Stadt massiv belastet – und damit auch Pflegekräfte des Klinikums, die über ihre kommunalen Steuern für das Minus aufkommen müssten.

Diese Behauptung findet sich u.a. in:

  • Kommentar der Braunschweiger Zeitung vom 04.2025 (16:46 Uhr)
    „Hatz auf Hannah Herz? Blanke Nerven am Klinikum Braunschweig“
    „Immerhin geht es mittlerweile um dreistellige Millionenbeträge, die die Stadt in die Stabilisierung der Klinik-Finanzen stecken musste. Bezahlen müssen das auch die Pflegekräfte des Klinikums über ihre kommunalen Steuern und Abgaben.“
  • Podcast „Schlagabtausch #8“ der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (ab Minute 8:46)
    „Kann eine Privatisierung das Klinikum Braunschweig retten? 
     „… dass anders als bei einer öffentlichen Verwaltung bei einem Privatunternehmen nicht das Geld von Steuern der Steuerzahler entsteht und dass es auch irgendwann mal alle sein kann.“

Bewertung: Falsch.

Faktenlage:

Tatsächliches Defizit – keine dreistelligen Millionenbeträge

  • Das Defizit 2024 betrug laut offizieller Wirtschaftsplanung -76,3 Mio. Euro (ohne Trägerausgleich). Die Stadt Braunschweig leistete davon bereits einen Ausgleich in Höhe von 53,37 Mio. Euro, weitere 16,4 Mio. Euro sind geplant.
  • Für 2025 war ursprünglich ein städtischer Zuschuss von 56,3 Mio. Euro. Nach Vorlage der neuen Klinik-Wirtschaftsplanung beschloss der Stadtrat, den erwarteten Verlust von 78,3 Mio. Euro in monatlichen Teilbeträgen auszugleichen.
  • Medienberichte mit Zahlen von „90–100 Mio. Euro“ beruhen auf nicht verifizierten Schätzungen. So heißt es im Artikel „Finanzkrise: Muss das Klinikum Braunschweig verkauft werden?“ (Braunschweiger Zeitung, 02.04.2025): „Experten […] gehen für dieses und nächstes Jahr sogar von einem Verlust von jeweils 90 Millionen Euro und mehr aus.“

    • Auch im Artikel „Muss Braunschweigs Klinik-Chef Goepfert heute zurücktreten?“ (Braunschweiger Zeitung, 15.04.2025) wird spekuliert, das Defizit könne „auf bis zu 100 Millionen Euro“ steigen.
    • Diese Aussagen beziehen sich auf nicht namentlich genannte Quellen („Experten, die ungenannt bleiben möchten“) und sind bislang nicht durch offizielle Dokumente wie den Wirtschaftsplan oder Haushaltsplan belegt.

Einordnung der Medienberichte:

Die genannten Zahlen von 90–100 Mio. Euro finden sich in mehreren Beiträgen der Braunschweiger Zeitung – darunter Kommentare, Leitartikel und ein Meinungsaustausch im Podcast.
So basieren die genannten Schätzungen u. a. auf Aussagen aus:

  • „Hatz auf Hannah Herz?“ (Kommentar, 16.04.2025)
  • „Finanzkrise: Muss das Klinikum Braunschweig verkauft werden?“ (Leitartikel, 02.04.2025)
  • „Braunschweigs Krisen-Klinikum“ (Kommentar, 02.04.2025)
  • „Schlagabtausch #8“ (Meinungsaustausch, Podcast vom 11.04.2025)
  • „Goepfert heute zurücktreten?“ (15.04.2025) – ohne Kennzeichnung als Meinungsbeitrag

Diese Beiträge enthalten nicht belegte Expertenschätzungen, die nicht durch offizielle Unterlagen wie den Wirtschaftsplan oder Haushaltszahlen belegt sind.
Als meinungsbetonte bzw. kommentierende Formate geben sie Stimmungen und Einschätzungen wieder – nicht geprüfte Faktenlage.

Das Klinikum weist für 2024 ein Defizit von 76,3 Mio.Euro aus, für 2025 sieht der Wirtschaftsplan ein Defizit von 78,3 Mio. Euro vor – jeweils vor dem städtischen Ausgleich. Ein dreistelliger Millionenbetrag bleibt bislang hypothetisch.

Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland

Die Finanzierung erfolgt durch das Modell der dualen Finanzierung. Die Finanzierung der Krankenhäuser teilen sich seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen:

→ Webseite vom Bundesministerium für Gesundheit: Krankenhausfinanzierung | BMG

1. Investitionskosten – Aufgabe der Bundesländer

2. Betriebskosten – Aufgabe der Krankenkassen

  • Diagnostik, Behandlung, Pflege, Medikamente, Gehälter, Betrieb
  • Diese werden über Fallpauschalen (DRG-System = pauschalierte Krankenhausvergütung pro Behandlungsfall) finanziert.
  • Seit 2020: Pflegepersonalkosten werden vollständig separat über ein Pflegebudget refinanziert. Das Pflegebudget gilt ausschließlich für Pflegepersonalkosten auf bettenführenden Stationen. Andere Bereiche (z. B. Verwaltung, Ärzte, Reinigung) werden weiterhin aus den DRG-Pauschalen finanziert.

    → Beitrag vom GKV-Spitzenverband: Pflegebudget - GKV-Spitzenverband

Politischer Kontext und Ursachenforschung

SPD-geführte Landesregierung: Finanzierung sichern

Krankenhausgesellschaft warnt vor Unterfinanzierung

Diese Diskussionen zeigen: Das strukturelle Finanzierungsproblem liegt auf Landes- und Bundesebene, nicht bei den Beschäftigten oder der Kommune.

Kommunale Zuschüsse – freiwillig, nicht verpflichtend

  • Die Stadt Braunschweig plant 2025 einen freiwilligen Zuschuss von 56,3 Mio. zur Defizitdeckung des Klinikums.
  • Dies ist keine gesetzliche Pflicht, sondern politisch motiviert, um die Maximalversorgung für ca. 1,2 Mio. Menschen sicherzustellen.

Keine direkte Steuerlast für Klinikbeschäftigte

  • Pflegekräfte zahlen Lohnsteuer – eine Bundessteuer, keine kommunale Steuer.
  • Kommunale Steuern (z. B. Grundsteuer B, Gewerbesteuer) fließen in den allgemeinen Haushaltnicht zweckgebunden ins Klinikum.
  • Es gibt keine spezielle Abgabe oder Umlage, mit der Beschäftigte das Klinikdefizit finanzieren.

Gesetzliche Verantwortung – nicht bei Pflegekräften

Beispiel Bayern:

Beispiel Rheinland-Pfalz:

Beispiel Brandenburg:

  • Das Land übernimmt 100 % der Investitionen – keine kommunale Belastung. Nach Angaben der Landesregierung Brandenburg und Berichten von rbb24 wird die Investitionsförderung für Krankenhäuser vollständig durch das Land getragen, ohne kommunale Beteiligung. Eine wörtliche Nennung von „100 %“ findet sich in den Quellen zwar nicht, die vollständige Kostenübernahme wird jedoch ausdrücklich bestätigt.

    Pressemitteilung vom Landesregierung Brandenburg vom 08.04.2025: „Brandenburg startet Bundesratsinitiative für mehr Unterstützung der Krankenhäuser“

Was Pflegekräfte tatsächlich zahlen – und was nicht

Pflegekräfte leisten einen Beitrag zum Gemeinwesen wie alle Bürgerinnen und Bürger – aber sie finanzieren das Klinikdefizit nicht direkt oder gezielt mit ihren Steuern:

  • Lohnsteuer: Die wichtigste Steuer für Pflegekräfte ist die Lohnsteuer. Sie ist eine Bundessteuer und fließt in den Bundeshaushalt, nicht in den kommunalen Haushalt. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen – „Welche Steuern fließen dem Bund zu?“)

    Broschüre vom Bundesministerium der Finanzen vom Mai 2024: “Was Steuern sind und wozu wir sie zahlen“ 
    Webseite Bundeszentrale für politische Bildung “Steuereinnahmen nach Steuerarten“ vom 13.04.2023
    Broschüre vom Bundesministerium der Finanzen vom Juni 2023: “Steuern von A bis Z, Ausgabe 2023“

  • Kommunale Steuern: In Braunschweig wären das z. B. die Grundsteuer B (für Immobilienbesitzer) oder die Gewerbesteuer (für Unternehmen). Pflegekräfte zahlen diese in der Regel nicht oder nur indirekt (z. B. über Mieten). (Quelle: Stadt Braunschweig – Hebesatzsatzung 2024)

     Dokument der Stadt Braunschweig vom 5. November 2024: “Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Braunschweig über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern (Hebesatzsatzung)“

  • Keine Zweckbindung: Selbst wenn eine Pflegekraft Grundsteuer bezahlt, fließt dieses Geld nicht zweckgebunden ins Klinikum, sondern in den allgemeinen Haushalt der Stadt.

    Dokument vom Bundesministerium der Finanzen vom August 2015: “Das System der öffentlichen Haushalte“

    Zwar finanzieren Bürgerinnen und Bürger über allgemeine kommunale Steuern den Haushalt der Stadt Braunschweig, aus dem freiwillige Zuschüsse an das Klinikum erfolgen können. Eine direkte oder zweckgebundene Steuerlast speziell für das Klinikum besteht jedoch nicht.

  • Keine Sonderumlage: Es gibt keine Steuer oder Abgabe, die speziell auf Klinikbeschäftigte abzielt oder das Defizit ausgleichen würde.

Ergebnis zur Steuerfrage: Die Aussage, Pflegekräfte müssten „über ihre kommunalen Steuern das Defizit mittragen“, ist systemisch falsch – sie vermischt allgemeine kommunale Haushaltsverantwortung mit individueller Steuerlast.

Ergänzende Einordnung: Steuern, Haushalt und Klinikdefizit

Kommunale Träger – wie die Stadt Braunschweig – gleichen tatsächlich Klinikdefizite freiwillig aus ihrem allgemeinen Haushalt aus.
Dieser Haushalt speist sich überwiegend aus Steuereinnahmen wie Grundsteuer, Gewerbesteuer und dem kommunalen Einkommensteueranteil.

Das bedeutet:
Wenn der Stadtrat beschließt, das Defizit des Klinikums auszugleichen, werden dafür auch allgemeine Steuermittel verwendet.

Allerdings wird dabei oft verkürzt dargestellt:

  • Pflegekräfte oder Klinikmitarbeitende zahlen nicht speziell eine extra Steuer für das Klinikdefizit.

  • Es gibt keine Sonderabgabe oder gezielte Steuer für das Klinikum.

  • Der Stadtrat entscheidet freiwillig, ob und in welcher Höhe Haushaltsmittel zum Klinikum fließen.

  • Diese Mittel stammen aus dem Gesamthaushalt und könnten theoretisch auch für Schulen, Straßen oder Kultur verwendet werden.

Deshalb ist es systemisch falsch, zu behaupten, Pflegekräfte „finanzieren über ihre Steuern direkt das Klinikdefizit“.
Pflegekräfte leisten wie alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zum allgemeinen Gemeinwesen – nicht speziell zum Klinikum.

Fazit: 

  • Die Finanzierung von Krankenhäusern ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt.
  • Die kommunalen Zuschüsse sind freiwillig – keine Pflegekraft trägt über ihre Steuer das Klinikdefizit mit.
  • Die zugespitzte Darstellung, Klinikmitarbeitende müssten „über ihre Steuern das Minus ausgleichen“, ist populistisch verkürzt, sachlich falsch und systemisch unbegründet.
  • Unabhängig von der rechtlichen Lage zeigt sich: Die Finanzierung öffentlicher Krankenhäuser bleibt ein gesellschaftlich und politisch umstrittenes Thema – das jedoch nicht auf dem Rücken der Pflegekräfte ausgetragen werden sollte.

 Quellen:

Medienberichte und Kommentare

Offizielle Dokumente und Pressemitteilungen

Gesetzliche Grundlagen & Finanzierungssysteme

 Politische und wissenschaftliche Einordnungen

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

7. Faktencheck: Musste das Klinikum über Ostern einen von vier OP-Sälen schließen?

Behauptung:

Über die Osterzeit 2025 musste einer von vier Operationssälen am Klinikum Braunschweig geschlossen werden. In der öffentlichen Debatte wird dies als Zeichen für Fehlentwicklungen in der Verwaltung und einer möglichen medizinischen Unterversorgung gewertet.

Diese Behauptung findet sich:

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (18:51 Uhr)
    „Netzwerk der Ineffizienz“
    “So müsse beispielsweise einer von vier Operationssälen über die Osterzeit geschlossen werden.“ 

    Hinweis: Die Braunschweiger Zeitung hat die Aussagen zum Thema Operationssäle über die Osterzeit in beiden Artikeln (vom 11.04.2025) wortgleich wiedergegeben.

Bewertung: Irreführend

Faktenlage:

Tatsächliche OP-Kapazität:
Standort Fichtengrund / Salzdahlumer Straße:

  • 19 OP-Säle im Zentral-OP (ZOP), weitere Op-Säle im Altbau und diverse Eingriffsräume

Standort Celler Straße:

  • 4 OP-Säle (1 weiterer im Bau), 1 Sectio-Saal, weitere kleinere Eingriffsräume

In Betrieb an Regelarbeitstagen der Karwoche 2025:

  • Fichtengrund/Salzdahlumer Straße: 16 OP-Säle
  • Celler Straße: 3 OP-Säle

An Feiertagen: Notfallbetrieb (wie an Wochenenden üblich)

Visuelle Einordnung: OP-Bereiche des Klinikums Braunschweig

Zur besseren Einordnung der tatsächlichen OP-Kapazitäten finden Sie hier kurze Einblicke in die Operationsbereiche an beiden Standorten des Klinikums Braunschweig. Die Aufnahmen dokumentieren die vorhandene Infrastruktur und die professionellen Abläufe im Zentral-OP am Standort Fichtengrund/Salzdahlumer Straße sowie am Standort Celler Straße.

Video 1: Zentral-OP am Standort: Fichtengrund / Salzdahlumer Straße
Zeigt 19 OP-Säle im modernen Zentral-OP sowie ergänzende Eingriffsräume.

 

Video 2: Zentral-OP am Standort: Celler Straße
Dokumentiert die vier OP-Säle sowie den im Bau befindlichen fünften Saal.


Hinweis: Die Aufnahmen wurden am 23.  und 24. April 2025 im Zuge der öffentlichen Debatte erstellt, um die tatsächlichen OP-Kapazitäten und Betriebsstrukturen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Geplante OP-Reduktion – schriftlich dokumentiert:

  • Die reduzierte OP-Kapazität rund um Ostern war lange im Voraus geplant, mit den Kliniken und Fachbereichen abgestimmt und intern kommuniziert (22.11.2024).
  • Die Übersicht „OP-Kapazitäten in den Ferien 2025“ wurde an alle Operateure und OP-Teams verschickt und diente als Grundlage für die abgestimmte Planung​.

Abgestimmte Saalplanung:

  • Alle Saalreduktionen werden vorab mit den operativen Kliniken abgestimmt.
  • Die Maßnahme erfolgt routinemäßig in Ferienzeiten und um kirchliche Feiertage – wegen geringerer Nachfrage nach elektiven Eingriffen.

OP-Auslastung:

  • Die Auslastung blieb in der Karwoche vergleichbar mit normalen Wochen, da der reduzierten Saalkapazität eine entsprechend niedrigere Nachfrage gegenüberstand.
  • Es bestand kein Versorgungsengpass.

Beleg durch konkrete Leistungszahlen:

OP-Daten Karwoche (Mo–So)

Jahr

Operationen gesamt

Zentral-OP

Schnittnaht-Zeit gesamt

2024

485

340

25.037 Minuten

2025

494

340

25.858 Minuten

  • +2% mehr Eingriffe, +3% längere Schnittnaht-Zeit
  • Trotz Feiertage: kein Rückgang der Leistung, sondern stabiler Betrieb
    Quelle: Interne OP-Statistik des Klinikums Braunschweig, Stand April 2025 (nicht öffentlich zugänglich)

Langfristige OP-Planung und Struktur:

  • Der OP-Bereich verantwortet rund 50% der Gesamtleistung.
  • Die Kapazitäten werden strategisch bedarfsorientiert vergeben.
  • Eine moderate Erweiterung (5. OP-Saal an der Celler Straße) ist im Bau.

Kontext und Strukturentwicklung:

  • Bereits 2013 berichtete die Braunschweiger Zeitung über den Zuwachs an OP-Sälen und die Modernisierung des ZOP am Standort Salzdahlumer Straße:
  • Erweiterung auf 18 OP-Säle im ZOP bis 2017
  • Baukosten von 25,6 Mio. Euro, u. für modernste OP-Technik
  • Langfristige Ausbaustrategie mit 15–20 % Spielraum
  • Operationszeiten bereits damals bis 21 Uhr ausgedehnt
  • puls-Magazin 2022: 16 OP-Säle im ZOP, über 23.000 OPs jährlich
  • puls-Magazin 2024: 1.200 Herz-OPs, 600–1.000 Verödungen
  • Who Cares-Reportage (2023): 16. 000 Anästhesien/Jahr, Darstellung eines hochstrukturierten, professionellen OP-Alltags

Branchenvergleich:
Zwar liegen keine veröffentlichten Vergleichsdaten zu Oster-OP-Reduktionen in einzelnen Häusern wie Hannover oder Oldenburg vor.

Dr. Christian Taube, Chief Operation Officer am Klinikum Braunschweig und Vorstandsmitglied im VOPM, bestätigt:
„Es ist in der klinischen Praxis bundesweit üblich, OP-Kapazitäten zu Feiertagen und Ferienzeiten bedarfsorientiert zu reduzieren. Die Nachfrage nach elektiven Eingriffen ist in diesen Phasen geringer – entsprechend passen auch große Kliniken ihre Ressourcenplanung an.“

Statement von Chefarzt Prof. Dr. Peter Werning, Klinik für Anästhesiologie am Klinikum Braunschweig, aufgenommen am 23. April 2025: 

Hinweis: Die Aufnahmen wurde am 23. April 2025 im Zuge der öffentlichen Debatte erstellt, um die tatsächlichen Gründe der OP-Kapazitäten während der Osterzeit nachvollziehbar zu dokumentieren.

Fazit:

Die Behauptung, ein OP-Saal sei wegen Personalmangels geschlossen worden, ist falsch dargestellt. Tatsächlich handelte es sich um eine geplante, mit den Fachabteilungen abgestimmte Maßnahme, wie sie jedes Jahr routinemäßig erfolgt.
Die Daten belegen eindeutig: Keine Leistungseinbußen, keine Notmaßnahme, keine Unterversorgung – sondern gelebtes OP-Management auf der Grundlage professioneller Bedarfssteuerung.

Quellen:

Interne Quellen: 
(Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)

  • Interne Auskünfte der OP-Koordination des Klinikums Braunschweig, Stand April 2025, nicht veröffentlicht.
  • Interne OP-Leistungsdaten des Klinikum Braunschweig (Karwoche 2024 vs. 2025), nicht veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

8. Faktencheck: Wurde das gesamte Klinik-Geschirr wegen des neuen Logos ausgetauscht?

Behauptung:

Das Klinikum Braunschweig hat sein gesamtes Geschirr aufgrund des neuen Logos ersetzt und das ausrangierte Geschirr an Hilfsorganisationen verschenkt. Die Maßnahme sei eine teure Folge des neuen Markenauftritts.

Diese Behauptung findet sich u.a. in:

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (18:51 Uhr)
    „Netzwerk der Ineffizienz“
    „Was sie [die Kliniksprecherin] aber nicht eingerechnet hat: Das Klinikum hat gleich das Geschirr samt Tassen und Tellern ausrangiert und es an Einrichtungen wie Malteser oder die Feuerwehr verschenkt. (…) Die Tassen hatten noch das alte Logo.“
  • Podcast „Schlagabtausch #8“ der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (ab Minute 23:24)
    „Kann eine Privatisierung das Klinikum Braunschweig retten?
    „Man hat im Zuge des neuen Logos, des neuen Marketingauftritts auch gleich das ganze Geschirr, die ganzen Teller, alles Mögliche rausgehauen, sage ich jetzt mal in Anführungszeichen, weil da das alte Logo drauf war. Dann hat man das an die Malteser, an die Feuerwehr Braunschweig, an wen auch immer gespendet unter der Überschrift ‚Win-Win-Situation‘ für alle. (…) Dann hätte man doch das alte Geschirr noch ein paar Jahre nutzen können.“

  • Pressemitteilung der CDU Braunschweig vom 24.03.2025 (18:02 Uhr)
    „Oberbürgermeister Kornblum muss Klinikum zur Chefsache erklären“
    „Darüber hinaus fallen 1,7 Millionen Euro für eine neue Beschilderung sowie weitere hohe Kosten für den kompletten Austausch des Geschirrs und der Bekleidung für alle Mitarbeiter an.“

  • Artikel im Braunschweig Spiegel von Thorsten Köster (CDU) vom 03.04.2025
    „Oberbürgermeister Kornblum muss Klinikum zur Chefsache erklären“
    „Darüber hinaus fallen 1,7 Millionen Euro für eine neue Beschilderung sowie weitere hohe Kosten für den kompletten Austausch des Geschirrs und der Bekleidung für alle Mitarbeiter an.“

  • Pressemitteilung CDU Braunschweig vom 04.04.2025 (20:28 Uhr)
    „SPD-Behauptung, CDU wolle das Klinikum privatisieren, ist unredlich“
    „Seien es ein neuer Markenprozess mit Kosten von mehr als einer Million Euro, der komplette Austausch des Geschirrs sowie der Bekleidung für alle Beschäftigten und eine neue Beschilderung für fast 1,8 Millionen Euro.“

  • Artikel im Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig in der Ausgabe Mai 2025:
    “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
    „Trotz der prekären Finanzlage seien zudem fragwürdige Investitionen wie ein teures Marketingkonzept, eine neue Beschilderung sowie der Austausch von Geschirr und Dienstkleidung getätigt worden.“

Einordnung des Medienumfelds:
Die Aussagen stammen aus teils meinungsgeprägten oder politisch motivierten Formaten. Der Vodcast Schlagabtausch ist als zugespitztes Talk-Format zu werten, ebenso wie die CDU-Stellungnahme. Auch der Artikel der Braunschweiger Zeitung enthält redaktionelle Kommentare mit kritischer Grundhaltung gegenüber der Klinikleitung. Eine neutrale Nachrichtenberichterstattung lag in diesen Fällen nicht vor.

Bewertung: Falsch.

Faktenlage:

Die Darstellung, das Geschirr sei im Zusammenhang mit dem neuen Logo vollständig ersetzt worden, ist nachweislich falsch. Tatsächlich handelte es sich um zwei gezielte Beschaffungsmaßnahmen zur Erstausstattung neuer oder modernisierter Standorte – ohne Bezug zum Markenrelaunch.

Was wirklich passiert ist:

  • 2023 wurde der Standort Salzdahlumer Straße mit neuem Geschirr ausgestattet. Anlass war die bevorstehende Inbetriebnahme des Neubaus Ost im Dezember 2024 und die damit verbundene Schließung des Standortes Holwedestraße.
  • 2024 erfolgte eine entsprechende Ausstattung des Standortes Celler Straße.
    → In beiden Fällen handelte es sich um funktional notwendige Erstausstattungen, nicht um designgetriebene Entscheidungen.
  • Die Kosten lagen bei rund 255.000Euro pro Jahr und Standort – als einmalige Investitionen, nicht als laufende Ausgaben im Zusammenhang mit einem neuen Logo.

Regelmäßiger Ersatzbedarf – unabhängig vom Markenbild

  • In einem Großklinikum kommt es laufend zu Bruch und Materialverschleiß. Ersatzbedarf ist Teil der regulären Betriebsführung.
  • In den Jahren 2016–2022 lagen die jährlichen Ausgaben für Geschirr zwischen 39.000 und 120.000Euro, abhängig von Auslastung und Verschleiß.

Zahlenbeleg aus SAP-R3-System:
Laut SAP-R3-Auszug lagen die jährlichen Ausgaben für Geschirr zwischen 2016 und 2022 bei 39.000–120.000 Euro. Die Ausgaben 2023 (263.669 Euro) und 2024 (255.628 Euro) dokumentieren gezielte Investitionen für die Standorte Fichtengrund/ehemals: Salzdahlumer Straße (S2) und Celler Straße (S3) – jeweils im Rahmen von Neubauten oder Standortverlagerungen.
→ Ein flächendeckender Austausch wegen des neuen Logos ist aus den Daten nicht erkennbar.

Weitergabe des alten Geschirrs

  • Am 26.09.2024 wurde ausgemustertes, intaktes Geschirr an Malteser, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz übergeben.
  • Die Aktion wurde ausschließlich über Social Media am 03.11.2024 kommuniziert – mit dem Hinweis auf eine „Win-win-Situation“. → Eine offizielle Pressemitteilung dazu existiert nicht. Die anderslautende Behauptung in der Berichterstattung ist faktisch falsch.

Statement von Jörg Rütjerodt (Malteser Hilfsdienst e.V.) am 24. April 2025, 16:44 Uhr: „Ein Teil des alten Geschirrs, welches ja entsorgt werden sollte, konnte somit im Katastrophenschutz der Malteser Braunschweig eingelagert werden. Es steht somit in den nächsten Jahren für Katastrophenschutzeinsätze der Bevölkerung der Region Braunschweig zur Verfügung.“

Fazit:

Der Austausch des Geschirrs war keine gestalterisch motivierte Maßnahme, sondern Teil der funktionalen Ausstattung zweier Klinikstandorte – insbesondere im Rahmen der Verlagerung vom Standort Holwedestraße zum Neubau Ost. Die wiederholt hergestellte Verbindung zum Markenauftritt ist nicht belegbar und sachlich falsch. Die Maßnahme war geplant, notwendig und wirtschaftlich vertretbar. Sie steht im Zusammenhang mit der standortbezogenen Versorgungsplanung für über eine Million Einwohnerinnen und Einwohner in der Region und ist damit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Hinweis: Die internen Beschaffungsunterlagen und Inbetriebnahmepläne wurden für diesen Faktencheck eingesehen. Die Angaben beruhen auf überprüfbaren, dokumentierten Verwaltungsakten des Klinikums.

Quellen:

  • Pressemitteilung „SPD-Behauptung, CDU wolle das Klinikum privatisieren, ist unredlich“ CDU Braunschweig , 04.04.2025, 20:28 Uhr SPD-Behauptung, CDU wolle das Klinikum privatisieren, ist unredlich ; abgerufen am 25.04.2025.
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.

  • Social-Media-Post des Klinikums vom 03.11.2024 (Beiträge veröffentlicht auf den offiziellen Kanälen des Klinikums.). 
  • Pressemitteilung „Klinikum Braunschweig bezieht klar Stellung – Fakten statt Vorwürfe“, Klinikum Braunschweig, 15.04.2025, online unter: klinikum-braunschweig.de
  • Dankschreiben der Malteser Braunschweig vom 24.04.2025.

  • Artikel “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
    Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig, Ausgabe Mai 2025, online unter: “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“ ; abgerufen am 05.05.2025.
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.

Interne Quellen: 
(Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)

  • Interne Beschaffungsunterlagen für Geschirr 2023/2024 (intern bekannt), nicht veröffentlicht.
  • Standortkonzept & Inbetriebnahme Planung Neubau Ost (2024) (intern bekannt), nicht veröffentlicht.
  • Historische Beschaffungskosten 2016–2022 (intern bekannt), nicht veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

9. Faktencheck: Wurde die Dienstkleidung nur wegen des Designs erneuert?

Behauptung:

Das Klinikum Braunschweig habe im Rahmen des neuen Markenauftritts die komplette Dienstkleidung ausgewechselt – rein aus gestalterischen Gründen, obwohl die finanzielle Lage angespannt sei.

Diese Behauptung findet sich u.a. in:

  • Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (18:51 Uhr)
    „Netzwerk der Ineffizienz“
    „[…] Alte Arbeitskleidung rangierte das Klinikum gleich mit aus. Auch hier war noch das alte Logo drauf.“
  • Podcast „Schlagabtausch #8“ der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025 (ab Minute 24:16)
    „Kann eine Privatisierung das Klinikum Braunschweig retten?
     „Und die Arbeitskleidung den Punkt noch, da war das genauso. Arztkittel, was auch immer, wo das alte Logo drauf stand – alles eingemottet, mit teurem Geld neue Arbeitskleidung mit dem neuen Logo, weil das neue Logo ja so wichtig war. Sorry, aber das geht dann auch nicht. Also irgendwann ist sowas ja notwendig, das muss immer mal wieder passieren, aber das mitten in der Phase zu machen, wo man unglaublich viel Miese hat, ist die Frage, ob es wirklich notwendig ist.“
  • Artikel von RegionalHeute.de vom 24.03.25 (17:36 Uhr)
    „Jetzt sollen Köpfe rollen: CDU fordert Neuanfang für Klinikum“
    „[…] laut CDU 1,7 Millionen Euro für eine neue Beschilderung sowie weitere hohe Kosten für den kompletten Austausch des Geschirrs und der Bekleidung für alle Mitarbeiter […]“

  • Artikel im Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig in der Ausgabe Mai 2025:
    “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
    „Trotz der prekären Finanzlage seien zudem fragwürdige Investitionen wie ein teures Marketingkonzept, eine neue Beschilderung sowie der Austausch von Geschirr und Dienstkleidung getätigt worden.“

Bewertung: Irreführend.

Faktenlage:

Die Einführung der neuen Dienstkleidung war kein Bestandteil des Markenrelaunchs, sondern Ergebnis eines eigenständigen Infrastrukturprojekts zur Verbesserung von Logistik, Hygiene und Verfügbarkeit. Die Maßnahme wurde nicht aus gestalterischen, sondern aus betrieblichen und technischen Erfordernissen umgesetzt.

Projektverlauf & Hintergrund

  • Erste Überlegungen zu einheitlicher Kleidung begannen 2017. Eine Projektgruppe testete Materialien, Farben und Schnitte. → Die damals vorgeschlagene Farbkombination (apfelgrün/anthrazit) wurde von Mitarbeitenden abgelehnt und nicht umgesetzt.
  • Das Thema wurde ab 2021 im Rahmen des Projekts „P13 – Wäscheversorgung“ systematisch neu aufgegriffen.
  • Ziel: Einführung von automatisierter Poolkleidung mit RFID-System zur Verbesserung von Hygiene, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit.

Funktion & Wirtschaftlichkeit

  • Sowohl die alte als auch die neue Kleidung ist Mietwäsche im Rahmen eines Versorgungssystems.
  • Die bisherige Kleidung war nicht RFID-fähig und konnte nicht in das neue Automatenlogistiksystem integriert werden.
  • Die Umstellung bringt eine jährliche Einsparung von rund 170.000Euro bei gleichzeitig höherer Verfügbarkeit.

Arztkittel: laufender Austauschprozess

  • Auch die Arztkittel wurden im Rahmen des Projekts erneuert – ebenfalls als Mietwäsche.
  • Die neuen Kittel werden seit Anfang 2025 sukzessive ausgegeben.
    → Sie sind zunächst neutral gehalten – ohne Namensstick und ohne Logo – um eine schnelle, einheitliche Ausstattung aller Bereiche sicherzustellen.
  • Auf Wunsch mehrerer Chefärztinnen und Chefärzte wurde genehmigt, künftig wieder optionale Namens- und Logopatches auf der Brusttasche zu ermöglichen.
  • Zahlreiche Kittel mit altem Logo sind weiterhin im Umlauf – dies zeigt, dass Funktionalität und Versorgungssicherheit Vorrang vor gestalterischer Einheitlichkeit hatten.
    Stand 15.04.2025 tragen Mitarbeitende in vielen Bereichen des Klinikums nachweislich noch Kittel mit altem Logo.
    Der Redaktion dieses Faktenchecks liegen Belegfotos vom 15.04.2025 vor. Die Aufnahmen dokumentieren den noch laufenden Austauschprozess, ohne identifizierbare Personen abzubilden.

Mitgestaltung durch Mitarbeitende

  • Die neue Farbgebung (Dunkelblau) wurde im Juli 2023 durch eine Mitarbeitenden-Abstimmung demokratisch bestimmt.
  • Erst nachdem die neue Ausstattung vollständig bereitstand, wurde die alte Kleidung systematisch durch den Anbieter aus dem Umlauf genommen.

Stellungnahme von Jens Grothaus, Leitung Vertrieb bei SITEX (24.04.2025, 15:44 Uhr)

„Die mit dem Klinikum Braunschweig gemeinsam vereinbarte Umstellung auf die neue Poolbekleidung war ein ganz normaler Prozess, den Sitex, im Rahmen ihrer Mietberufsbekleidungsversorgung, mit vielen ihrer Krankenhauskunden so praktiziert.

Die Einführung neuer Poolbekleidung im Klinikum Braunschweig erschien aus verschiedenen Gründen erforderlich und sinnvoll.

Die weiße namensbezogene Bekleidung hatte größtenteils das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und musste ohnehin gegen neue ausgetauscht werden. Im Zuge dessen war es erforderlich, die neue Bekleidung mit einem sog. UHF-Transponder zu versehen, um sie in den neu angeschafften Bekleidungsautomaten administrieren zu können. Die Entscheidung, den Zeitpunkt dieses Austauschs dafür zu nutzen, auch die Kennzeichnung mit dem neuen skbs-Logo vorzunehmen, war naheliegend und folgerichtig.

Die bis dato im Klinikum eingesetzte namensbezogene Bekleidung ist Mietberufskleidung und Eigentum der Firma Sitex. Nach der Rückführung und der Überprüfung des Qualitätszustands der Bekleidung haben wir bei Sitex beschlossen, einen verwertbaren Teil des Bestandes für die Nothilfe in der Ukraine zu spenden und den überwiegenden Teil zu entsorgen und in unseren regulären Recycling–Prozess zu überführen.“

Fazit:

Die neue Dienstkleidung im Klinikum Braunschweig wurde nicht im Rahmen eines Markenrelaunchs eingeführt, sondern aus technisch-logistischen Gründen, verbunden mit deutlichen Einsparungen und besserer Versorgung. Die Entscheidung beruhte weder auf Designaspekten noch auf reiner Markenlogik. Die öffentlich geäußerte Kritik übersieht diese Zusammenhänge und vermittelt ein verkürztes Bild, das den Projektverlauf und die ökonomischen Hintergründe nicht korrekt abbildet.

Quellen:

  • Stellungnahme von Jens Grothaus, Leitung Vertrieb bei SITEX, per E-Mail übermittelt am 24.04.2025 um 15:44 Uhr im Rahmen einer offiziellen Rückmeldung auf direkte Anfrage zum Projekt „P13 – Wäscheversorgung“.

  • Artikel “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
    Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig, Ausgabe Mai 2025, online unter: “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“ ; abgerufen am 05.05.2025.
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.
  •  

Belegmaterial (eigene Erhebung)

  • Belegfotos zur Dienstkleidung, aufgenommen am 15.04.2025 im Klinikum Braunschweig.
    Die Fotos dokumentieren den weiterhin bestehenden Einsatz alter Arztkittel mit Logo aus der Vorumstellung.
    Keine identifizierbaren Personen. Die Dateien liegen der Redaktion vor.

Interne Quellen: 
(Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)

  • Projektunterlagen „P13 – Wäscheversorgung“, Klinikum Braunschweig, interne Projektdokumentation zum Infrastrukturvorhaben „P13 – Wäscheversorgung“, laufend seit 2021; interne Quelle, nicht öffentlich zugänglich.

  • Interner Artikel „Unverwechselbare Dienstbekleidung“, Klinikzeitung Klinikum aktuell, Februar 2017, Ausgabe Nr. 41, nicht öffentlich zugänglich.

  • Mitarbeitenden-Abstimmung vom 27.07.2023, Klinikum Braunschweig, Ergebnisprotokoll der digitalen Mitarbeitenden-Abstimmung zur Farbwahl der Dienstkleidung am 27.07.2023; interne Unterlage.

  • Interne Kommunikation 2023–2025, E-Mail- und Intranet-Kommunikation des Klinikums Braunschweig im Zeitraum 2023–2025 zur Umstellung der Dienstkleidung; interne Quelle, nicht öffentlich zugänglich.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

10. Faktencheck: Stellt „Hannah Herz“ einen Angriff auf die Presse dar?

Behauptung:

Die Social-Media-Kampagne um die Figur „Hannah Herz“ ist ein unprofessioneller und symbolisch aufgeladener Angriff auf politische Gegner, Medien und Kritikerinnen und Kritiker – insbesondere auf die Braunschweiger Zeitung und Vertreterinnen der Grünen. Die Darstellung sei plump, kindlich und wirke wie eine Verschwörungserzählung.

Diese Behauptungen finden sich insbesondere in:

  • Kommentar der Braunschweiger Zeitung vom 04.2025 (16:46 Uhr)
    „Hatz auf Hannah Herz? Blanke Nerven am Klinikum Braunschweig“

    „Wäre es nicht so plump, könnten einem glatt die Tränen kommen: Ein rotes Herz schaut weinend dem Betrachter entgegen.“
    „Zu finden ist dieses Werk […] auf den offiziellen Social-Media-Auftritten des Städtischen Klinikums Braunschweig. Es ist die Reaktion […] auf die Berichterstattung unserer Zeitung zum immensen Defizit […]“
    „Das Klinikum inszeniert sich als verfolgte Unschuld […] dabei aber von einer durch die geldgierige Presse gesteuerte finsteren Meute bedrängt wird.“
    „Ist sie [Leonore Köhler] eine der Hörnerfiguren, die zur Hatz auf das niedliche Herzchen blasen?“
    „Als Verschwörungserzählung wird die Darstellung identifiziert.“
    „Für mich zeigt es nur die Unreife und die Unfähigkeit, sich wirklich einmal transparent gegenüber seinen Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu äußern.“
    „Daraufhin von einer finsteren, geldgetriebenen Verschwörung gegen ein unschuldiges Herz zu raunen, ist unangemessen und unprofessionell.“

Bewertung: Irreführend

Die Interpretation als gezielter Angriff gegen Medien oder politische Akteurinnen ist eine spekulative Zuschreibung. Weder Bildsprache noch Text der Kampagne nennen konkrete Personen oder Medien. Die Darstellung ist emotional und symbolisch, fällt aber klar unter die Kunstfreiheit und richtet sich gegen strukturelle Belastungen im Gesundheitssystem – nicht gegen individuelle Kritikerinnen oder Kritiker.

Faktenlage:

Was ist "Hannah Herz"?

„Hannah Herz“ ist eine fiktive Symbolfigur in Herzform – personifiziert als ein „Gesundheitssystem-Wesen“, das laut Darstellung des Klinikums für Trost, Menschlichkeit und Mitgefühl steht. Nach Angaben der Kommunikationsabteilung wurde sie als künstlerische Reaktion auf die emotionale Belastung entwickelt, die viele Mitarbeitende im deutschen Gesundheitssystem erleben – nicht als Karikatur gegen demokratische Institutionen.

Die Formulierung „Mein zweites Zuhause – und ich selbst – wurden angegriffen“ legt aus Sicht der Kampagnenverantwortlichen eine symbolische Auseinandersetzung mit emotionaler Überforderung nahe – nicht eine politische Kampfansage.

Bildsprache: Symbolik statt Realität

Die Bildreihe zeigt:

  • Hannah mit Pfeilen durchbohrt
  • Hannah auf Fahndungsplakaten
  • Schattenwesen, das der Zeitungs-Figur LUX einen Brief übergibt
  • Hannah gehetzt von LUX und den Schattenwesen
  • Hannah auf der Straße, Menschen lesen die "Bad News", reden und zeigen auf Hannah
  • Menschen lesen die Bad News, sind besorgt und traurig. LUX zählt im Hintergrund Geld
  • Die Schattenwesen sind symbolisch, nicht personifiziert

In keiner der Illustrationen oder im Begleittext werden reale Personen, Parteien oder Medien benannt. Die Darstellung verwendet eine symbolhafte Bildsprache, wie sie für künstlerische Beiträge typisch ist.

Interpretation in der BZ: Journalistisches Stilmittel oder Fehlschluss?

In der Braunschweiger Zeitung (Kommentar von Johannes A. Kaufmann, 16.04.2025) heißt es:

„Das Klinikum inszeniert sich als verfolgte Unschuld […] von einer durch die geldgierige Presse gesteuerte finstere Meute bedrängt.“
„Ist sie [Leonore Köhler] eine der Hörnerfiguren, die zur Hatz auf das niedliche Herzchen blasen?“
„Als Verschwörungserzählung wird die Darstellung identifiziert.“

Diese Gleichsetzung ist eine journalistische Spekulation. Sie ist als Kommentar zulässig – doch durch keine direkte Passage der Kampagne gestützt.

Öffentliche Reaktion und Wahrnehmung

Instagram (14.04.2025, 18:00 Uhr)

  • 13.545 Aufrufe, 228 Likes, 12 Kommentare

Kommentare (Auswahl):

  • „Einfach nur peinlich […]“
  • „Kindergartenniveau“
  • „Hausaufgabe, fünf Minuten vor der Deadline mit ChatGPT erledigt“
  • „Karikaturen erinnern an Judenkarikaturen im Dritten Reich“
  • „Auf dem Niveau wie ‚Lügenpresse‘ zu schreien“

Screenshot einer Instagram-Story von Philipp Engel (Braunschweiger Zeitung), 17.04.2025, 20:45 Uhr
Die Original-Story ist nicht mehr öffentlich abrufbar. Ein Screenshot liegt der Redaktion des Faktenchecks vor.

„Das ist übrigens das Bild, das die Kommunikationsabteilung des Klinikums Braunschweig über eine kritisch berichtende Zeitung hat und verbreitet. In Zeiten von AfD, Lügenpresse-Schreihälsen und Demokratieverachtung besonders übel. In mehreren Artikeln dokumentieren wir explodierende Kosten und andere Unstimmigkeiten/Skandale am Klinikum Braunschweig. Gestützt auf Fakten und Quellen. Die Kollegen arbeiten journalistisch sehr sauber. Und so sehen sich die Betroffenen.“

LinkedIn (14.–17.04.2025)

  • Engagement-Raten: 31,9 %, 29,1 %, 50,0 %
  • 1.501 Impressions, 437 Engagements (15.04.2025)
  • Kommentar: „Absolut unterirdische Berichterstattung in der Braunschweiger Zeitung. Anschuldigungen ohne faktische Belege, reine Stimmungsmache ohne Bezug zur aktuellen Lage. Wirklich schlimm. Im Vodcast sprechen zwei Blinde von Farbe... unfassbar. Danke für die Stellungnahme und Klarstellung!“

Facebook (14.–17.04.2025)

  • 4.024–6.470 Aufrufe pro Beitrag, bis zu 16 Kommentare

Kommentare (Auswahl, 17.04.2025):

  • „Und dafür haben wir immer noch Geld? Unfassbar!“
  • „Ist das noch Kommunikation oder schon Propaganda?“
  • „Niemand hat das Gesundheitswesen angegriffen – überreagiert“
  • „Die schlimmste Schaustellung von mangelnder Selbstreflexion“
  • „Könnte dieser Kram nicht privat gepostet werden und nicht im Namen des Klinikums?“

Diese Reaktionen zeigen: Die Darstellung wurde auf Social Media intensiv und kontrovers diskutiert. Viele Nutzerinnen äußerten Unverständnis, andere reagierten emotional. In Kommentaren wurde die Darstellung wiederholt als Angriff interpretiert – dies spiegelt individuelle Sichtweisen wider und lässt keine allgemeingültige Deutung zu. Eine eindeutige öffentliche Mehrheitsmeinung ist daraus nicht ableitbar.

Künstlerische Einordnung & Intention

Warum Symbolik?

„Die Bilderserie soll verdeutlichen, was einem Gesundheitssystem im Laufe seines Lebens passiert – etwa durch Investitionsstau, Fachkräftemangel, politisches Versagen und öffentliche Schuldzuweisungen.“

Die Figuren (z. B. Pfeile, LUX, Dämonen) sind nicht wörtlich gemeint, sondern symbolisieren systemische Dauerbelastung – etwa durch Kritik, Unterfinanzierung und mediale Zuspitzung.

Warum Emotion statt Faktenliste?

„In einer Welt voller Informationsflut und Missverständnisse hilft manchmal eine Geschichte, um komplexe Zusammenhänge barrierefrei zu vermitteln.“

Der Kommunikationsstil folgt dem Prinzip Edutainment:
Education meets Entertainment – eine Strategie, die besonders auf Social Media komplexe Themen emotional und niedrigschwellig zugänglich machen will.

Stil & Ästhetik

  • Comicartiger Stil
  • Überzeichnung als künstlerisches Stilmittel
  • Bewusst kindlich-märchenhafte Darstellung, um emotionale Identifikation zu erzeugen

Rechtlicher Rahmen: Kunstfreiheit

Die Darstellung fällt unter Art. 5 Abs. 3 GG:

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Art 5 GG - Einzelnorm

Satirische Überzeichnung, Symbolik und Emotionalisierung sind durch die Kunstfreiheit gedeckt – solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies ist hier nicht der Fall.

Weitere Berichterstattung als Kontext

Neben dem Kommentar erschienen weitere relevante Artikel in der Braunschweiger Zeitung:

  • „Klinikum Braunschweig kritisiert ‚verzerrende Berichterstattung‘“
    → dokumentiert die Haltung der Klinikkommunikation
  • „Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eil-Konferenz des Aufsichtsrats“
    → beschreibt die strukturellen Probleme des Hauses als Hintergrund

Die Kampagne entstand nicht isoliert, sondern im Spannungsfeld zwischen öffentlicher Berichterstattung, innerem Druck und systemischer Dauerbelastung.

Fazit:

Die „Hannah Herz“-Kampagne ist kein gezielter Gegenschlag gegen Medien oder Politik, sondern ein emotionaler künstlerischer Beitrag zur Debatte über das überlastete Gesundheitssystem. Sie nutzt Symbolik, KI und soziale Medien, um über emotionale Wege Aufmerksamkeit zu schaffen. Die Kritik daran ist zulässig – doch die Interpretation als „Verschwörungserzählung“ ist nicht durch die Inhalte gedeckt.

 Quellen:

  • Screenshot einer Instagram-Story von Philipp Engel (Digital Lead & stellv. Chefredakteur, Braunschweiger Zeitung), vom 04.2025, 20:45 Uhr.
    Die Story ist nicht mehr öffentlich abrufbar. Ein Screenshot liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.

  • GG Art. 5 Abs. 3 – Kunstfreiheit, online unter: Art 5 GG - Einzelnorm ; abgerufen am 27.04.2025.
  • Bildmaterial: 7 Hannah-Herz-Illustrationen.

  • Instagram-, Facebook- und LinkedIn-Posts des Klinikums Braunschweig vom 14. bis 17. April 2025.(Beiträge veröffentlicht auf den offiziellen Kanälen des Klinikums. Stand der Auswertung: 25.04.2025. Screenshots und Reichweitendaten liegen der Redaktion vor.).

  • Kommentarauszüge aus allen Kanälen, Kommentare öffentlich einsehbar zum Zeitpunkt der Auswertung, dokumentiert am 25.04.2025. Screenshots liegen der Redaktion vor.

  • Interne Reichweitendaten des Klinikums Braunschweig, Stand: 25.04.2025, 08:07 Uhr (Nicht öffentlich zugänglich, Dokumentation liegt der Redaktion vor.).

Letzte Aktualisierung: 28.04.2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

Bilderserie "Hannah Herz"
Klinikum Braunschweig (skbs) Social Media Posting vom 14. April 2025

11. Faktencheck: Karikiert das Schattenwesen in „Hannah Herz“ die Grünen?

Behauptung:

Die künstlerischen Hannah-Herz-Illustrationen des Klinikums Braunschweig stellen eine gezielte mediale Abrechnung mit politischen Akteurinnen und Akteuren dar – insbesondere mit Vertreterinnen der Grünen-Ratsfraktion.

Diese Behauptungen finden sich insbesondere in:

„‚Wir können unsere Stadt nicht zu Lasten des Klinikums kaputtsparen‘ – das schrieb nicht etwa ein Monokel tragender Finsterling, der sich Zigarre rauchend den Schnurrbart zwirbelt, sondern die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt, Leonore Köhler, in einem internen Chat der Partei. Ist sie eine der Hörnerfiguren, die zur Hatz auf das niedliche Herzchen blasen?“

Diese Aussage legt nahe, dass die im Bild gezeigten dämonenhaften Figuren direkt mit realen Personen – hier: einer Grünen-Kommunalpolitikerin – gleichgesetzt werden können.

Bewertung: Falsch und spekulativ

Die Gleichsetzung von künstlerischen Schattenfiguren mit realen politischen Personen ist eine journalistische Interpretation – nicht durch Bild, Text oder Intention der Kampagne gedeckt.

Faktenlage:

Inhalt des Social-Media-Beitrags (14.04.2025):

Das Klinikum veröffentlichte am 14. April 2025 eine künstlerisch erzählte Bildserie mit der Symbolfigur „Hannah Herz“, begleitet von einem introspektiven Text über Verletzlichkeit, Trost und öffentliche Kritik. Die Bildsprache setzt auf Symbolik statt Realität.

Die Bildreihe zeigt:

  • Hannah mit Pfeilen durchbohrt
  • Hannah auf Fahndungsplakaten
  • ein Schattenwesen, das der Zeitungsfigur „LUX – Bad News“ einen Brief übergibt
  • Hannah gehetzt von LUX und den Schattenwesen
  • Hannah auf der Straße – Menschen lesen die „Bad News“, reden und zeigen auf sie
  • Menschen lesen die „Bad News“, sind besorgt und traurig, während LUX im Hintergrund Geld zählt
  • Die Schattenwesen sind symbolisch – nicht personifiziert

In keiner der Illustrationen oder im Begleittext werden reale Personen, Parteien oder Medien benannt. Die Darstellung verwendet eine symbolhafte Bildsprache, wie sie für künstlerische Beiträge typisch ist.

Interpretation in der BZ: Journalistisches Stilmittel oder Fehlschluss?

In der Braunschweiger Zeitung heißt es:

„Ist sie [Leonore Köhler] eine der Hörnerfiguren, die zur Hatz auf das niedliche Herzchen blasen?“

Diese Gleichsetzung ist eine journalistische Spekulation. Sie ist als Meinungsäußerung in einem Kommentar zulässig – doch durch keine direkte Passage der Kampagne gestützt.

Weder Bild noch Text nennen oder zeigen reale Politikerinnen, Parteien oder Fraktionen. Die von der Redaktion gezogene Verbindung zwischen einer Grünen-Politikerin und einer dämonenhaften Darstellung ist nicht durch Inhalte der Kampagne gedeckt.

Rechtlicher Rahmen: Kunstfreiheit

Die Bildsprache fällt unter Artikel 5 Abs. 3 GG:

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 – Art 5 GG - Einzelnorm

Die Veröffentlichung ist eine künstlerische Reflexion über gesellschaftlichen Druck, mediale Berichterstattung und emotionale Erschöpfung im Gesundheitswesen – nicht über parteipolitische Auseinandersetzungen.

Reichweite & Wirkung

Die Hannah-Herz-Beiträge erzielten überdurchschnittliche Resonanz im Vergleich zu regulären Klinikumsinhalten.

Instagram (Stand: 25.04.2025, 07:03 Uhr)

  • Beitrag 1 (14.04.): 13.544 Aufrufe, 228 Likes, 12 Kommentare, 18 Speicherungen, 6 neue Follower
  • Beitrag 2 (15.04.): 16.057 Aufrufe
  • Beitrag 3 (16.04.): 12.230 Aufrufe
  • Beitrag 4 (17.04.): 13.146 Aufrufe

Beitrag 1 war damit der reichweitenstärkste Post des Klinikums in den letzten 30 Tagen – stärker als z. B. der OTA/ATA-Beitrag (bisheriger Höchstwert: 11.694 Aufrufe).

Künstlerische Einordnung & Intention

Die Kampagne folgt dem Stilprinzip Edutainment – also Education meets Entertainment. Sie setzt bewusst auf eine kindlich-comicartige Ästhetik mit überzeichneter Symbolik, um emotionale Identifikation und niedrigschwellige Verständlichkeit auf Social Media zu ermöglichen.

Die Bilderserie soll verdeutlichen, was einem Gesundheitssystem im Laufe seines Lebens widerfährt – etwa durch:

  • Investitionsstau
  • politischen Reformstau
  • Fachkräftemangel
  • strukturelle Unterfinanzierung
  • mediale Zuspitzung

Die Figuren (z. B. Pfeile, LUX, Dämonen) sind nicht wörtlich gemeint, sondern stehen für systemische Dauerbelastungen, wie sie viele Beschäftigte im Gesundheitsbereich empfinden.

Kontextuelle Einordnung

„Hannah Herz“ ist eine symbolische Figur für ein überlastetes, emotional erschöpftes Gesundheitssystem – nicht für eine parteipolitische oder kommunale Konfrontation. Die Kampagne entstand im Spannungsfeld zwischen:

  • öffentlicher Kritik
  • interner Belastung
  • strukturellen Problemen im Gesundheitswesen

Die redaktionelle Zuschreibung an einzelne politische Personen (z. B. Leonore Köhler) ist nicht belegt und greift über die Darstellung hinaus.

Fazit:

Die „Hannah Herz“-Serie ist ein geschützter künstlerischer Beitrag zur öffentlichen Debatte über Gesundheitsversorgung, Verantwortung und Wahrnehmung.

Die in der Berichterstattung gezogene Verbindung zu einzelnen politischen Personen – insbesondere zu Vertreterinnen der Grünen – ist weder durch Bildmaterial noch Begleittext gedeckt. Sie beruht auf einer spekulativen Interpretation der Redaktion – nicht auf der Intention oder dem Inhalt der Kampagne.

Die Kritik an der Kampagne ist zulässig – die Interpretation als gezielte Attacke gegen politische Akteurinnen oder Akteure ist dagegen nicht durch Fakten belegbar.

Quellen:

  • Instagram-, Facebook- und LinkedIn-Posts des Klinikums Braunschweig vom 14. bis 17. April 2025. (Beiträge veröffentlicht auf den offiziellen Kanälen des Klinikums. Stand der Auswertung: 25.04.2025. Screenshots und Reichweitendaten liegen der Redaktion vor.).

  • Kommentar „Hatz auf Hannah Herz? Blanke Nerven am Klinikum Braunschweig“, Braunschweiger Zeitung, 16.04.2025, 16:46 Uhr, online unter: Hatz auf Hannah Herz? Blanke Nerven am Klinikum Braunschweig ; abgerufen am 27.04.25.
    Eine digitale Sicherung liegt der Redaktion dieses Faktenchecks vor.

  • Interne Reichweitendaten des Klinikums Braunschweig, Stand: 25.04.2025, 08:07 Uhr (Nicht öffentlich zugänglich, Dokumentation liegt der Redaktion vor.).
  • Bildmaterial: 7 Hannah-Herz-Illustrationen.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025

Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.

Klinikum Braunschweig (skbs) Social Media Posting vom 14. April 2025