Behauptung:
Das Klinikum Braunschweig verursacht ein außergewöhnlich hohes Defizit, das den städtischen Haushalt massiv belastet. Die Stadt musste bereits dreistellige Millionenbeträge zur Stabilisierung aufwenden. In den kommenden Jahren drohen Defizite von 90 bis 100 Millionen Euro jährlich. Auch Pflegekräfte zahlen das Defizit indirekt über ihre kommunalen Steuern mit.
Diese Behauptung findet sich u. a. in:
- Kommentar der Braunschweiger Zeitung vom 04.2025 (16:46 Uhr)
„Hatz auf Hannah Herz? Blanke Nerven am Klinikum Braunschweig“
„80 Prozent aller Krankenhäuser in Deutschland schreiben derzeit rote Zahlen. Sie leiden unter einer strukturellen Unterfinanzierung, die das Klinikum Braunschweig als Maximalversorger besonders trifft. Doch damit allein ist das galoppierende Defizit nicht zu erklären.“
- Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 02.04.2025 (17:12 Uhr)
„Finanzkrise: Muss das Klinikum Braunschweig verkauft werden?“
„Experten, die ungenannt bleiben möchten, gehen für dieses und nächstes Jahr sogar von einem Verlust von jeweils 90 Millionen Euro und mehr aus. Am Ende muss die ebenfalls kriselnde Stadt Braunschweig das Defizit des Klinikums ausgleichen.“
- Pressemitteilung der CDU Braunschweig vom 24.03.2025 (18:02 Uhr)
„Oberbürgermeister Kornblum muss Klinikum zur Chefsache erklären“
„Das Klinikum ist für die Stadt zu einem Fass ohne Boden geworden. […] Im laufenden Geschäftsjahr 2025 wird sogar ein noch größeres Defizit als 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet. Und das Minus wird in den Folgejahren weiter anwachsen bis auf etwa 90 Millionen Euro im Jahr 2029.“
- Artikel im Braunschweig Spiegel von Thorsten Köster (CDU) vom 03.04.2025
„Oberbürgermeister Kornblum muss Klinikum zur Chefsache erklären“
„Das Klinikum ist für die Stadt zu einem Fass ohne Boden geworden. […] Im laufenden Geschäftsjahr 2025 wird sogar ein noch größeres Defizit als 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet. Und das Minus wird in den Folgejahren weiter anwachsen bis auf etwa 90 Millionen Euro im Jahr 2029.“
- Podcast „Schlagabtausch #8“ der Braunschweiger Zeitung vom 11.04.2025:
„Kann eine Privatisierung das Klinikum Braunschweig retten?“
„Das Klinikum trägt alleine 2024 mit einem fetten Betrag, sozusagen mit einem fetten Defizit dazu bei – 76,3 Millionen Euro – zur Verschuldung der Stadt Braunschweig. Und für den Doppelhaushalt 2025/2026, wo die gesamte Stadt ungefähr mit einer halben Milliarde ein Defizit rechnet, haben wir gehört, soll das Klinikum jeweils mit um die 90 Millionen – so Experten gesagt, die leider nicht per Namen in der Zeitung da stehen wollen – beteiligt sein. Also es geht um eine gewaltige Summe.“
- Artikel auf RegionalHeute.de vom 24.03.2025:
„Jetzt sollen Köpfe rollen: CDU fordert Neuanfang für Klinikum“
„Das Klinikum ist für die Stadt zu einem Fass ohne Boden geworden. […] Im laufenden Geschäftsjahr 2025 werde sogar ein noch größeres Defizit als 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet. Und das Minus werde in den Folgejahren weiter anwachsen bis auf etwa 90 Millionen Euro im Jahr 2029, rechnet die CDU vor.“
- Artikel im Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig in der Ausgabe Mai 2025:
“Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
„Nach einem Rekorddefizit von 76 Millionen Euro […] fordert die CDU einen personellen Neuanfang, kritisiert fragwürdige Ausgaben und setzt sich für eine Überführung in Landesverantwortung ein. […] Bis 2029 könnte das Minus auf 90 Millionen Euro steigen.“
- Instagram-Reel vom 03.05.2025 (gepostet als Collab von @cdu-fraktion-bs und @claasmrf):
„In diesem Jahr könnten es sogar bis zu 90 Millionen Euro werden. Das ist eine enorme Belastung für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger, denn dadurch fehlt im städtischen Haushalt Geld für andere wichtige Investitionen!“
Bewertung: Teilweise falsch – Die genannten Zahlen stimmen teilweise, sind aber aus dem Zusammenhang gerissen oder überinterpretiert. Die operative Steuerbarkeit des Defizits wird überschätzt, die Systemprobleme der Krankenhausfinanzierung werden nicht berücksichtigt, und die Aussage zur Steuerlast der Pflegekräfte ist sachlich falsch.
Faktenlage:
-
Das Klinikum weist 2024 ein Defizit von -76,3 Mio. Euro aus. Für 2025 sieht der Wirtschaftsplan einen Verlust von -78,3 Mio. Euro vor.
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Medienberichte über 90–100 Mio. Euro basieren auf Schätzungen ohne offizielle Bestätigung.
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Pflegekräfte zahlen allgemeine Steuern (Lohnsteuer, Grundsteueranteil) – keine spezielle Umlage für das Klinikum.
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Krankenhausfinanzierung ist gesetzlich geregelt (Betrieb über Krankenkassen, Investitionen durch Länder).
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Kommunale Zuschüsse sind freiwillige politische Entscheidungen, keine Steuerpflicht der Klinikbeschäftigten.
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Die wirtschaftliche Entwicklung und aktuelle Notlage resultiert primär aus bundesweiten Strukturproblemen: pandemiebedingte Ausfälle, Inflation, unterfinanzierte Investitionskosten, Fallzahleinbrüche und trifft alle Krankenhäuser in Deutschland.
-
Der Bundesrechnungshof, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Hans-Böckler-Stiftung bestätigen die strukturelle Unterfinanzierung und fordern Reformen.
Einordnung:
1. Struktur und Höhe des Defizits
- Das Klinikum weist für 2024 ein vorläufiges Defizit von –76,3 Mio. Euro aus
- Für 2025 sind –78,3 Mio. Euro geplant.
Vergleich der Defizitstruktur:
Hinweis: Alle Zahlen in der Tabelle stellen negative Ergebnisbeiträge (Verluste) dar.
Cluster
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2023 (in Mio. Euro)
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2024 (in Mio. Euro)
|
Investiv
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-18,9
|
-31,6
|
Strukturell
|
-21,9
|
-11,8
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Infrastrukturell
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-6,8
|
-4,0
|
Operativ
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-4,0
|
-28,9
|
Gesamtes Defizit
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-51,6
|
-76,3
|
- Auffällig ist die starke Zunahme beim investiven Anteil (+12,7 Mio. Euro), was auf weiter steigende Abschreibungs- und Zinslasten aus dem Zwei-Standorte-Konzept hindeutet.
- Gleichzeitig verschiebt sich ein Teil des strukturellen Defizits in den operativen Bereich, da pandemiebedingte Nachwirkungen und inflationsbedingte Mehrkosten zunehmend in den Leistungsbereich durchschlagen.
- Das bedeutet: Die operativ beeinflussbaren Faktoren sind zwar gewachsen, aber das strukturelle Grundproblem bleibt bestehen. Im Gegenteil – es intensiviert sich.
Trotz einzelner Verschiebungen bleibt ein großer Teil des Defizits auch 2024 systemisch und für das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) nicht direkt steuerbar.
2. Planungsunsicherheiten und Systemlogik
Der Wirtschaftsplan des Städtischen Klinikums Braunschweig muss jeweils vor Veröffentlichung des neuen DRG-Katalogs (DRG = Diagnosis Related Groups, ein Fallpauschalensystem zur Vergütung stationärer Krankenhausleistungen) und der endgültigen Landesbasisfallwerte (LBFW) erstellt werden. Beides sind daher zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung lediglich Schätzwerte.
Die Parameter werden nicht vom Klinikum selbst beeinflusst, sondern unabhängig auf Bundes- und Landesebene zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband (Der GKV-Spitzenverband vertritt die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene), dem PKV-Verband (PKV-Verband vertritt die privaten Krankenversicherungsunternehmen auf Bundesebene) verhandelt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht den DRG-Katalog für das Folgejahr auf Basis seiner Kalkulationsdaten im vierten Quartal des Kalenderjahres.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschreibt dazu:
„Die Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband) beauftragen das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), einen einheitlichen Basisfallwert und einen einheitlichen Basisfallwertkorridor auf der Grundlage der in den Ländern jeweils geltenden, abzurechnenden Basisfallwerte zu berechnen.“
→ Bundesministerium der Justiz, § 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
Für die Berechnung des einheitlichen Basisfallwerts müssen die Landeskrankenhausgesellschaften bis spätestens 28. Februar eines Jahres die aktuellen Basisfallwertdaten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) melden. Auf dieser Grundlage erstellt das InEK bis spätestens 15. März das Berechnungsergebnis, das anschließend von den Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbart wird.
„Für die Berechnung meldet die an der Vereinbarung des Basisfallwerts beteiligte Landeskrankenhausgesellschaft bis zum 28. Februar jeden Jahres den für das laufende Jahr vereinbarten oder festgesetzten Basisfallwert einschließlich Berichtigungen und ohne Ausgleiche […] an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.“ (§ 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG)
→ Bundesministerium der Justiz, § 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
In der Praxis bedeutet dies:
Das Klinikum muss seine Finanzplanung abschließen, bevor alle wesentlichen Einnahmeparameter rechtsverbindlich vorliegen. Es handelt sich zwangsläufig um eine Prognose unter Unsicherheiten.
Trotz regelmäßiger Anpassungen des Landesbasisfallwerts (LBFW) sind viele Krankenhäuser nach Angaben von Fachverbänden und Studien wirtschaftlich zunehmend unter Druck geraten. Hintergrund sind insbesondere steigende Sachkosten, Energiekosten und Tariflohnabschlüsse, die nicht immer vollständig durch die LBFW-Entwicklung ausgeglichen werden konnten. Der Krankenhaus Rating Report und Analysen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) dokumentieren seit Jahren eine wachsende Diskrepanz zwischen Erlösentwicklung und Kostensteigerungen.
Krankenhausrating-Report 2024 (DKG-Pressemitteilung vom 27.06.2024):
„Diese um 13 Prozent gestiegene Kostenbasis der Krankenhäuser ist nur knapp zur Hälfte durch Preisanpassungen ausgeglichen worden.“
„Auch die Steigerungen der Landesbasisfallwerte in diesem Jahr und die bessere Refinanzierung von Tarifsteigerungen gleichen die Kostensteigerungen nicht aus.“
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 27.06.2024: „DKG zum Krankenhausrating-Report Studie bestätigt ein weiteres Mal dramatische wirtschaftliche Lage der Kliniken“
DKI-Krankenhaus-Barometer 2024 (Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts, veröffentlicht von der DKG am 27.12.2024):
„Vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten wirken sich laut der DKI-Umfrage in 88 Prozent der Krankenhäuser stark oder sehr stark auf ihre Liquiditätssituation aus.“
„Ursache für die seit Jahrzehnten anhaltende Unterfinanzierung der Kliniken ist neben der mangelhaften Investitionsförderung vor allem der weiterhin ausbleibende Inflationsausgleich.“
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 27.12.2024: „DKG zum DKI-Krankenhaus-Barometer - Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser erreicht historischen Tiefpunkt“
DKG-Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 25.09.2024:
„Insbesondere die nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 haben die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser massiv verschärft.“
„Die Inflationsraten und Personalkostensteigerungen lagen und liegen in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils deutlich über den maximal möglichen Steigerungen der Landesbasisfallwerte [...], so dass sich diese Kostenentwicklung dort nicht widerspiegelt.“
→ Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 25.09.2024, Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines
Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)
In den vergangenen Jahren war die Entwicklung der Landesbasisfallwerte (LBFW) durch gesetzliche Vorgaben begrenzt. Zwar stiegen Orientierungswert und Veränderungswerte an, doch konnten diese Anpassungen – wie Fachverbände und Gutachten betonen – die tatsächlichen Kostenentwicklungen, insbesondere bei Sachkosten und Personal, oft nur unvollständig abbilden. Dies führte dazu, dass die Landesbasisfallwerte trotz gestiegener Grundlohnraten und Inflationsdruck die reale Kostensteigerung in den Krankenhäusern nicht vollständig ausgleichen konnten.
So dokumentiert der Krankenhaus Rating Report 2024:
„Diese um 13 Prozent gestiegene Kostenbasis der Krankenhäuser ist nur knapp zur Hälfte durch Preisanpassungen ausgeglichen worden.“
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 27.06.2024: „DKG zum Krankenhausrating-Report Studie bestätigt ein weiteres Mal dramatische wirtschaftliche Lage der Kliniken“
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt in ihrer Stellungnahme fest:
„Trotz Anpassung der Landesbasisfallwerte können steigende Sachkosten, Energiekosten und Tariferhöhungen nicht ausreichend refinanziert werden.“
→ Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 25.09.2024, Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG)
Der GKV-Spitzenverband ergänzt:
„Die Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 werden im Orientierungswert 2023 abgebildet, der vom Statistischen Bundesamt Ende September 2022 veröffentlicht wird. Dieser bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen jedoch nicht vollumfänglich ab. (…) Durch die sogenannte Meistbegünstigungsklausel wurde in den vergangenen Jahren die Kostensteigerung, insbesondere im Sachkostenbereich, deutlich überkompensiert.“
→ Stellungnahme de GKV-Spitzenverbands vom 27.09.2022, S. 4-5, Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 27.09.2022 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen“ vom 22.06.2022 (Bundestagsdrucksache 20/2375)
Auch der Krankenhaus Rating Report 2023 vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) bestätigt:
„Maßgeblich für die schlechtere wirtschaftliche Lage der Kliniken war der Rückgang der Ausgleichszahlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bei einem nach wie vor geringen Leistungsniveau der Krankenhäuser.“
→ Pressemitteilung vom RWI Leibniz Institute for Economic Research am 15.06.2023: “Krankenhaus Rating Report 2023: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich 2021 wegen anhaltend niedriger Auslastung verschlechtert“
Die Analyse zeigt, dass viele Kliniken auch 2021 und 2022 ihre gestiegenen Kosten nicht durch entsprechende Erlössteigerungen kompensieren konnten. Der wirtschaftliche Druck auf Krankenhäuser verschärfte sich infolge anhaltender Mehrbelastungen bei gleichzeitig begrenzter Refinanzierung.
Ein reiner Vergleich zwischen Wirtschaftsplan und Ist-Ergebnis ist deshalb nicht geeignet, die wirtschaftliche Kompetenz oder operative Steuerung eines Klinikums valide zu bewerten. Planabweichungen entstehen häufig durch strukturelle und systemische Rahmenbedingungen – und sind nicht allein dem Klinikmanagement zuzuschreiben.
3. Sondereffekte seit 2020
Seit dem Jahr 2020 traten bundesweit außergewöhnliche Sondereffekte auf, die die operative Bilanz von Krankenhäusern stark belasteten – auch unabhängig vom individuellen Management.
-
Pandemieeffekte:
Untersagung elektiver Eingriffe und Aufbau von COVID-Kapazitäten führten ab März 2020 bundesweit zu erheblichen Sondereffekten. Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt:
„Durch die frühzeitige Aufforderung an die Kliniken, ab dem 16. März 2020 alle medizinisch nicht zwingend notwendigen planbaren Aufnahmen und Operationen zu verschieben und damit Behandlungs- und Intensivkapazitäten in den Kliniken frei werden zu lassen, war es gelungen, bis zu 50 % der Intensivbetten freizuhalten.“
→ Faktenpapier vom Bundesministerium für Gesundheit vom 27.04.2020: „Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland“
Der Aufbau zusätzlicher COVID-19-Intensivkapazitäten führte zudem zu erheblichen Strukturveränderungen im Regelbetrieb:
„Krankenhäuser erhielten im Jahr 2020 für den Aufbau von Intensivbetten einmalig pauschal 50 000 Euro je Intensivbett. […] Dennoch sinkt die Zahl betriebsbereiter Intensivbetten seit Ende der Förderung kontinuierlich. Die Förderung stellte keine andauernden Versorgungseffekte sicher.“
→ Bericht des Bundesrechnungshofes am 18.09.2024, S.2-3: „Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über den pandemiebedingten Aufbau von Intensivbetten“
Die wirtschaftliche Belastung der Kliniken verstärkte sich zusätzlich durch die Folgen des Ukraine-Kriegs, insbesondere durch stark gestiegene Energie- und Sachkosten.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte:
„Die versprochenen sechs Milliarden Euro Hilfen für die Kliniken werden zu reinen Schaufenster-Milliarden.“
→ Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zitiert nach: Welt, Artikel vom 12.03.2023: „Krankenhäuser fürchten Ausbleiben der Energie-Hilfsgelder – 'Reine Schaufenster-Milliarden'“
Zudem wurde bemängelt:
„Abgesehen davon wirft die DKG dem Bund vor, alle anderen inflationsbedingten Kostensteigerungen außen vor gelassen zu haben.“
→ Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zitiert nach: Welt, Artikel vom 12.03.2023: „Krankenhäuser fürchten Ausbleiben der Energie-Hilfsgelder – 'Reine Schaufenster-Milliarden'“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft machte darüber hinaus deutlich:
„Die Krankenhäuser in Deutschland befinden sich in einer multiplen Krisenlage, die tagtäglich bewältigt werden muss. Es wird darum gehen, wie trotz Energiekrise, Teuerung und Personalknappheit die Versorgung der Patientinnen und Patienten möglichst flächendeckend gewährleistet werden kann.“
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 14.11.2022: „Krankenhäuser in der Krise – trotz Milliardenhilfe“
Auch bei Investitionen zeigte sich der Druck durch Inflation und steigende Energiepreise:
„Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz.“
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 15.02.2023: „DKG zur Investitionskostenfinanzierung der Kliniken“
Für das inflationsgeprägte Jahr 2022 wird von einem nochmals deutlich höheren Bedarf ausgegangen:
„Für das von starker Inflation geprägte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro.“
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 15.02.2023: „DKG zur Investitionskostenfinanzierung der Kliniken“
Zusätzlich wies Dr. Michael A. Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK), auf den finanziellen Druck hin:
„Die weiter bestehende Pandemie, Inflation und Energiekosten bewirken einen immensen finanziellen Druck auf die Kliniken.“
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 14.11.2022: „Krankenhäuser in der Krise – trotz Milliardenhilfe“
Die stark gestiegenen Kosten für Energie und Material konnten somit nicht durch reguläre Vergütungssysteme abgefedert werden und führten zu zusätzlichen Defiziten – insbesondere bei großen Kliniken mit hohem Energiebedarf.
- Fallzahlen:
Die erhoffte Normalisierung der Fallzahlen nach dem Einbruch im Jahr 2020 trat nicht ein.
Laut Statistischem Bundesamt:
„Im Jahr 2020 sank die Zahl der vollstationären Krankenhausbehandlungen um 13 % gegenüber dem Vorjahr.“
→ Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis), Nr. 445, 22.09.2021: „13 % weniger stationäre Krankenhausbehandlungen im Jahr 2020 - Statistisches Bundesamt“
Laut dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO):
„Zwischen 2019 und 2022 sank die Zahl der stationären Krankenhausfälle insgesamt um 15 %. Besonders betroffen waren Bereiche der elektiven Versorgung.“
→ Pressemitteilung vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) am 06.03.2023: „Krankenhaus-Fallzahlenrückgang 2022 | Pressemitteilungen | WIdO – Wissenschaftliches Institut der AOK“
Der anhaltende Rückgang der Fallzahlen hat die Erlösbasis der Krankenhäuser bundesweit geschwächt – insbesondere im Bereich planbarer Eingriffe.
Diese Sondereffekte wirken bis heute nach und treffen insbesondere große Maximalversorger wie das Städtische Klinikum Braunschweig aufgrund ihres breiten Leistungsspektrums und hohen Energiebedarfs überdurchschnittlich stark.
4. Tarifbindung und Gesetzeslasten
Das Städtische Klinikum Braunschweig ist an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden.
Die damit verbundenen Lohnsteigerungen – teils im zweistelligen Prozentbereich – wurden in den vergangenen Jahren nicht vollständig durch Anpassungen der Landesbasisfallwerte (LBFW) ausgeglichen.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellte fest:
„Die Lohnsteigerungen im Tarif der kommunalen Krankenhäuser betragen im Mittel rund zehn Prozent. […] Mehrere Umfragen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zeigen nachdrücklich, dass die Krankenhäuser die steigenden Personalkosten im Jahr 2024 nicht durch die für dieses Jahr erwarteten Erlöse decken können. […] Schuld ist noch immer die eklatante Lücke zwischen den inflationsbedingt stark gestiegenen Kosten und den weitgehend gleich gebliebenen Einnahmen.“
→ Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 01.03.2024: „DKG zu den Tarifsteigerungen im Krankenhaus – Politik muss die volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen sicherstellen“
Struktureller Hintergrund:
Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich werden seit 2015 grundsätzlich durch eine sogenannte Tariferhöhungsrate berücksichtigt. Diese Tariferhöhungsrate wird jährlich von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband auf Bundesebene vereinbart. Dabei wird die Differenz zwischen der allgemeinen Obergrenze für Preisanpassungen (Veränderungswert) und den tatsächlichen Tariflohnsteigerungen ermittelt.
Allerdings erfolgt die Refinanzierung tarifbedingter Mehrkosten nur anteilig, nicht vollständig. So regelt § 10 Absatz 5 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), dass der Unterschied zwischen Veränderungswert und Tarifrate nur teilweise zur Budgetanpassung führt.
Zudem betrifft eine separate Regelung zur unterjährigen Refinanzierung von Pflegekosten (§ 6a Absatz 4 KHEntgG) ausschließlich den Pflegebereich und wurde erst 2024 eingeführt.
Insgesamt bleibt daher eine strukturelle Unterdeckung der steigenden Personalkosten bestehen, wie sie auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft wiederholt kritisiert wird.
→ Veröffentlichung der GKV, “Tariferhöhungsraten“
Hinzu kamen zusätzliche finanzielle Belastungen durch neue gesetzliche Vorgaben wie Personaluntergrenzen, Infrastrukturpflichten und Anforderungen an Digitalisierung und Klimaschutz. Diese verursachen fortlaufend Mehrkosten, für die keine direkte Gegenfinanzierung vorgesehen ist.
Die strukturelle Mehrbelastung wurde auch vom Deutschen Städtetag deutlich benannt:
„Die Kommunen sind nicht länger in der Lage, für die Krankenhäuser als Ausfallbürgen einzuspringen und sie mit Beträgen in teils dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr zu bezuschussen. Das Geld fehlt sonst, um Kitas, Schulen oder den ÖPNV in den Städten für die Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren.“
→ Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 10.01.2025: „Kommunen können nicht länger als Ausfallbürgen einspringen“
Zudem forderte der Deutsche Städtetag mit Blick auf die aktuellen Teuerungen einen kurzfristigen finanziellen Ausgleich:
„Als erster unmittelbarer Schritt ist jetzt außerdem wichtig, die Defizite der Krankenhäuser angesichts deutlich gestiegener Kosten auszugleichen. Sonst gibt es viele Kliniken nicht mehr, bis die Reform tatsächlich greift.“
→ Pressemitteilung des Deutschen Städtetags vom 10.01.2025: „Kommunen können nicht länger als Ausfallbürgen einspringen“
Die Belastung durch Tarifsteigerungen und Gesetzesvorgaben verschärft die wirtschaftliche Lage kommunaler Kliniken – unabhängig von deren individueller Managementleistung.
5. Clusteranalyse als Steuerungsmodell
Das Klinikum nutzt ein differenziertes 4-Cluster-Modell zur Defizitanalyse:
- Investiv: Kreditbelastung für Bau und Technik (ohne ausreichende Förderung)
- Strukturell: Unterfinanzierung durch Krankenhausplanung/DRG-System
- Infrastrukturell: Mehraufwand durch dezentrale Struktur
- Operativ: Leistungen, Fallzahlen, Personalkosten
Die operative Steuerbarkeit betrifft nur einen Teil der realen Defizite.
6. Interne Gegenmaßnahmen
- Performanceprogramm 2019–2023: 17 Projekte, jährliche Verbesserung: 38,5 Mio. Euro
- Medizinstrategie ab 2024: Leistungs- und Erlösoptimierung, Prozessanalyse
- 2025-Planung: Alle Kostenblöcke wurden überarbeitet
Das Klinikum arbeitet aktiv gegen die Defizitentwicklung – unter systemischer Last.
7. Städtischer Zuschuss
Das Städtische Klinikum Braunschweig erhält für das Jahr 2024 einen Verlustausgleich in Höhe von 69,77 Mio. Euro (davon 53,37 Mio. Euro bereits geflossen und 16,4 Mio. Euro im Mai noch ausstehend) von der Stadt Braunschweig.
Über die Jahre kumuliert ergibt sich ein plausibler dreistelliger Millionenbetrag.
Im Doppelaushalt 2025/26 wird ein Anteil des Klinikums von 150–200 Mio. Euro diskutiert (nicht offiziell bestätigt).
Der Bundesrechnungshof kritisiert generell die Investitionslücken durch die Länder, die Städte zu Eigenfinanzierung zwingen:
„Die Länder sind zuständig für die Bereitstellung und investive Finanzierung der Krankenhausstrukturen. Ihre Entlastung bei gleichzeitiger wesensfremder Belastung der GKV ist auch angesichts der seit Jahren anwachsenden, erheblichen Lücke zwischen notwendigen und tatsächlichen Investitionen der Länder in ihre Krankenhausstrukturen kaum verständlich.“
→ Gutachten vom Bundesrechnungshof vom 15. Mai 2024, S. 19: “Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“
8. Pflegekräfte und Steuer-Argumentation
Pflegekräfte tragen das Defizit des Klinikums nicht überproportional.
Sie zahlen allgemeine Steuern wie alle Bürgerinnen und Bürger – nicht speziell für das Klinikum.
Die wiederholt erhobene Behauptung, Pflegekräfte würden „über ihre Steuern das Klinikdefizit mitfinanzieren“, ist unsachlich und falsch.
Sie ignoriert die gesetzliche Finanzierungslogik und die tatsächliche Struktur kommunaler Haushalte.
Eine umfassende Analyse dieser Thematik wurde bereits im 6. Faktencheck: Tragen Pflegekräfte das Klinikdefizit über ihre Steuern mit?
detailliert dargestellt und belegt.
Kernaussagen:
-
Pflegekräfte zahlen hauptsächlich Lohnsteuer – eine Bundessteuer, keine kommunale Steuer.
-
Kommunale Steuern wie Grundsteuer und Gewerbesteuer fließen in den allgemeinen Haushalt, sind nicht zweckgebunden für das Klinikum.
-
Kommunale Zuschüsse an Krankenhäuser erfolgen freiwillig durch Beschluss des Stadtrats – nicht durch eine spezielle Steuerbelastung der Klinikbeschäftigten.
-
Die Finanzierung öffentlicher Krankenhäuser beruht gesetzlich auf dualer Finanzierung (Betrieb durch Krankenkassen, Investitionen durch Bundesländer).
Bewertung zum Thema Pflegekräfte und Steuer-Argumentation:
Pflegekräfte leisten wie alle Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zum Gemeinwesen, aber sie tragen das Klinikdefizit weder direkt noch überproportional mit ihren Steuern.
Weitere Details und Quellen:
→ 6. Faktencheck: Tragen Pflegekräfte das Klinikdefizit über ihre Steuern mit?
9. Zunehmende Insolvenzen und wirtschaftliche Notlage
- Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) hat sich die Zahl der Krankenhausinsolvenzen zwischen dem 2. Halbjahr 2022 und dem 2. Halbjahr 2023 mehr als verdoppelt.
- Seit Juli 2022 wurden 43 Insolvenzen bekannt – davon 10 allein seit Januar 2024.
Dies zeigt, dass wirtschaftliche Schieflagen im Klinikbereich aktuell kein Einzelfall, sondern Teil einer bundesweiten Entwicklung
→ Veröffentlichung vom Verband der Ersatzkassen in der 3. Ausgabe 2024, 13.06.2024: „Rollt eine Insolvenzwelle durch die Kliniken?“
10. Forderungen nach strukturellen Reformen
- Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert einen Inflationsausgleich und ein Vorschaltgesetz, um Kliniken kurzfristig zu stabilisieren.
- Sie warnt vor einer unkontrollierten Insolvenzwelle und drohenden Versorgungsengpässen, insbesondere in ländlichen Regionen.
Die DKG sieht dringenden politischen Handlungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit öffentlicher Krankenhäuser zu erhalten.
→ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 13.06.2023: „Krankenhäuser fordern Schutz vor Insolvenzen und Versorgungssicherheit für die Bevölkerung“
11. Kritik am DRG-System
- Die Hans-Böckler-Stiftung bezeichnet das Fallpauschalen-System (DRG) als zentralen Kostentreiber und Ursache für wirtschaftliche Fehlanreize.
- Das System fördere Unterbesetzung, Privatisierung und gefährde die Qualität der Versorgung.
- Die Stiftung empfiehlt die Abschaffung des DRG-Systems zugunsten einer bedarfsgerechten Krankenhausfinanzierung.
Diese Kritik unterstützt die Argumentation des Klinikums, dass ein großer Teil des Defizits systembedingt ist.
→ Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung in der Ausgabe 19/2020: ,„Krankenhäuser: Fallpauschalen abschaffen“
12. Sanierungsstau und Unterfinanzierung – strukturelle Ursachen
- Der durchschnittliche Anlagenabnutzungsgrad deutscher Krankenhäuser lag 2021 bei 57,9 % – ein deutliches Zeichen für veraltete Gebäude- und Technikstrukturen. Öffentliche Krankenhäuser wiesen im Vergleich die höchste Abnutzung und geringste Investitionsquote (nur 9 %) auf.
- Die Investitionsquote sank pandemiebedingt – ab 2020 auf nur noch 12,3 % im Durchschnitt. Damit wurde nicht einmal der Substanzerhalt erreicht.
- Die Modernisierungsquote sank in manchen Regionen unter 100 %, was bedeutet: Investitionen reichten nicht mehr aus, um den Werteverzehr durch Abschreibungen zu kompensieren.
- Der Investitionsbedarf wurde 2020 auf mehr als 6 Milliarden Euro jährlich geschätzt, die Länder zahlten jedoch nur rund 3 Milliarden – ein strukturelles Defizit von über 50 %.
Die Daten von PwC (PricewaterhouseCoopers) belegen: Die systembedingte Unterfinanzierung trifft besonders öffentliche Maximalversorger, die nicht primär auf Rendite, sondern vordringlich auf umfassende Versorgung der Bevölkerung ausgerichtet sind.
Einordnung für den Faktencheck: Das Klinikum Braunschweig ist mit seinen infrastrukturellen Lasten (z. B. Zwei-Standorte-Modell) keine Ausnahme, sondern Teil eines bundesweiten Investitionsstaus.
→ PwC-Studie 2023: Krankenhausbau in Deutschland – Trends und Entwicklungen
Fazit:
Das Defizit des Klinikums Braunschweig ist real, aber überwiegend strukturell, investiv und systemisch bedingt. Die Stadt übernimmt und trägt damit die finanzielle Verantwortung im Rahmen ihres Versorgungsauftrags. Der alleinige Vergleich zwischen Wirtschaftsplan und Ist-Ergebnis greift zu kurz und blendet gesetzliche, pandemische und wirtschaftliche Sondereffekte aus. Pflegekräfte werden durch das Defizit nicht individuell belastet. Überregionale Gutachten, Fachgesellschaften und wirtschaftliche Analysen belegen: Die Krise ist primär kein Managementversagen, sondern Ergebnis eines nicht mehr tragfähigen Systems. Die Problemlage ist ohne grundlegende Reformen auf Bundesebene nicht lösbar und trifft alle Kliniken in der Bundesrepublik.
Quellen:
Interne Unterlagen (Nicht öffentlich einsehbar – aber für den Faktencheck belegt und dokumentiert)
- Clusteranalyse des Klinikums Braunschweig 2023/2024, nicht veröffentlicht.
- Wirtschaftsplan des Klinikums Braunschweig 2024/2025, nicht veröffentlicht.
- Präsentationen und Fallzahlenstatistiken (intern), nicht veröffentlicht.
Regionale Medien und politische Äußerungen
- Artikel „Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eilige Konferenz des Aufsichtsrats“
Braunschweiger Zeitung, 16.04.2025, online unter: Zukunft des Klinikums Braunschweig: Eil-Konferenz des Aufsichtsrats ; abgerufen am 25.04.25.
- Artikel „Muss Braunschweigs Klinik-Chef Goepfert heute zurücktreten?“
Braunschweiger Zeitung, 15.04.2025, 15:00 Uhr, Der Artikel ist nicht mehr online abrufbar. Eine archivierte Fassung liegt der Redaktion vor.
- Artikel „Trotz-Krise: Klinikum Braunschweig gibt 66 Millionen für Berater aus“
Braunschweiger Zeitung, 11.04.2025, 15:17 Uhr, online unter: Trotz Krise: Klinikum Braunschweig gibt 66 Millionen für Berater aus ; abgerufen am 24.04.2025.
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- Artikel „Jetzt sollen Köpfe rollen: CDU fordert Neuanfang für Klinikum“
RegionalHeute.de, 24.03.2025, 17:36 Uhr, online unter: Klinikum Braunschweig: Jetzt sollen Köpfe rollen | regionalHeute.de ; abgerufen am 24.04.2025.
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- Artikel “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“
Braunschweig Report von CDU Ratsfraktion Braunschweig, Ausgabe Mai 2025, online unter: “Braunschweiger Klinikum in der Kritik“ ; abgerufen am 05.05.2025.
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- Instagram-Reel der CDU-Ratsfraktion Braunschweig und Claas Merfort vom 03.05.2025, gepostet über die Accounts @cdu-fraktion-bs und @claasmrf, Caption: „Wir fordern einen echten Neuanfang – mit neuen Köpfen! […] In diesem Jahr könnten es sogar bis zu 90 Millionen Euro werden. […]“, online unter: Instagram-Kanal CDU Fraktion Braunschweig und Instagram-Kanal Claas Merfort ; abgerufen am 04.05.2025.
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Überregionale Fachquellen und Systemstudien
- Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), Bundesrechnungshof , 15.05.2024, online unter: Bundesrechnungshof - Homepage - Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ; abgerufen am 28.04.25.
- Projektbericht „Stand und Weiterentwicklung der Investitionsförderung im Krankenhausbereich, Endbericht Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, RWI -Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, 06.12.2017, online unter RWI Projektbericht - Stand und Weiterentwicklung der Investitionsförderung im Krankenhausbereich ; abgerufen am 28.04.25.
- 13. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, Reform der Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser in Deutschland Bestandsinvestitionen und Strukturinvestitionen, Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, 07.03.2025, online unter:
Dreizehnte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung – Reform der Investitionskostenfinanzierung ; abgerufen am 25.04.25.
- PwC-Studie 2023: Krankenhausbau in Deutschland – Trends und Entwicklungen, online unter: PwC-Studie 2023: Aktuelle Trends und Entwicklungen im Krankenhausbau ; abgerufen am 25.04.25.
- Investitionsbewertungsrelationen 2023, InEK GmbH, online unter:
Investitionsbewertungsrelationen (IBR) 2023, InEK GmbH ; abgerufen am 25.04.25.
- Beitrag „Senat investiert 52 Millionen Euro in Krankenhäuser im Land Bremen" Radio Bremen / buten un binnen, 23.04.2025, online unter: Senat investiert 52 Millionen Euro in Krankenhäuser im Land Bremen - buten un binnen ; abgerufen am 25.04.25.
- § 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), Bundesministerium der Justiz, Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG) § 10 Vereinbarung auf Landesebene ; abgerufen am 28.04.2025.
- Faktenpapier „Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland“ Bundesministerium für Gesundheit, 27.04.2020, online unter: „Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland“ ; abgerufen am 28.04.2025.
- Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über den pandemiebedingten Aufbau von Intensivbetten, Bundesrechnungshofes, 18.09.2024, online unter: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über den pandemiebedingten Aufbau von Intensivbetten ; abgerufen am 28.04.2025.
Wirtschaftliche Lage & Systemische Risiken
- Krankenhaus Rating Report 2023, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, online unter:
Krankenhaus Rating Report 2023: Wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich 2021 wegen anhaltend niedriger Auslastung verschlechtert - RWI Essen ; abgerufen am 25.04.25.
- Positionspapier zur Krankenhausfinanzierung, IDW, März 2024.
IDW-Positionspapier-Krankenhausfinanzierung-20032024-web.pdf
- Hans-Böckler-Stiftung (2023): Rechtsgutachten zur funktionsgerechten Krankenhausfinanzierung 2023_11_30_Rechtsgutachten-Funktionsgerechte-Krankenhausfinanzierung.pdf
- Veröffentlichung „Krankenhäuser: Fallpauschalen abschaffen“ Hans-Böckler-Stiftung, Ausgabe 19/2020, online unter: Krankenhäuser: Fallpauschalen abschaffen - Hans-Böckler-Stiftung ; abgerufen am 28.04.25.
- Pressemitteilung „Krankenhäuser fordern Schutz vor Insolvenzen und Versorgungssicherheit für die Bevölkerung“ Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 13.06.2023, online unter: Details | Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. ; abgerufen am 28.04.25.
- Veröffentlichung „Rollt eine Insolvenzwelle durch die Kliniken?“ Verband der Ersatzkassen, 3. Ausgabe 2024, 13.06.2024, online unter:
Rollt eine Insolvenzwelle durch die Klinken? ; abgerufen am 28.04.25.
- Pressemitteilung „DKG zum Krankenhausrating-Report Studie bestätigt ein weiteres Mal dramatische wirtschaftliche Lage der Kliniken, Deutschen Krankenhausgesellschaft, 27.06.2024, online unter: DKG zum Krankenhausrating-Report Studie bestätigt ein weiteres Mal dramatische wirtschaftliche Lage der Kliniken ; abgerufen am 28.04.25.
- Pressemitteilung „DKG zum DKI-Krankenhaus-Barometer - Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser erreicht historischen Tiefpunkt“, Deutschen Krankenhausgesellschaft, 27.12.2024, online unter: DKG zum DKI-Krankenhaus-Barometer - Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser erreicht historischen Tiefpunkt ; abgerufen am 28.04.25.
- Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG), Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), 25.09.2024, online unter: Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) ; abgerufen am 28.04.25.
- Stellungnahme Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 27.09.2022 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen“ vom 22.06.2022 (Bundestagsdrucksache 20/2375), GKV-Spitzenverbands, 27.09.2022, online unter: Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 27.09.2022 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen“ vom 22.06.2022 (Bundestagsdrucksache 20/2375) ; abgerufen am 28.04.25.
- Artikel „Krankenhäuser fürchten Ausbleiben der Energie-Hilfsgelder – 'Reine Schaufenster-Milliarden'“
Welt, 12.03.2023, online unter: Krankenhäuser fürchten Ausbleiben der Energie-Hilfsgelder – 'Reine Schaufenster-Milliarden' abgerufen am 28.04.25.
- Pressemitteilung „Krankenhäuser in der Krise – trotz Milliardenhilfe“, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), 14.11.2022, online unter: Krankenhäuser in der Krise – trotz Milliardenhilfe ; abgerufen am 28.04.25.
- Pressemitteilung „DKG zu den Tarifsteigerungen im Krankenhaus – Politik muss die volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen sicherstellen“, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 01.03.2024, online unter: DKG zu den Tarifsteigerungen im Krankenhaus – Politik muss die volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen sicherstellen ; abgerufen am 28.04.25.
- Veröffentlichung der GKV, online unter: “Tariferhöhungsraten“ ; abgerufen am 28.04.25.
Statistische Entwicklung
Kommunale Belastung
Letzte Aktualisierung: 05. Mai 2025
Transparenzhinweis:
Dieser Faktencheck wurde innerhalb des Klinikums Braunschweig auf Grundlage interner Auswertungen und externer Quellen erstellt. Er dient der faktenbasierten Information zur öffentlichen Debatte.